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04.04.2015 - Amtblatt

4 AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)4. April 2015 · BZ Nr. 14/15 Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 55b „2. Erweiterung Westliches Wannental“ – Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB – Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 25.03.2015 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55b „2. Erweiterung Westliches Wannental“ in der Planfassung des Vorentwurfs vom 12.03.2015 gem. § 2 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und parallel dazu die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen. Ziel und Zweck der Planung Die Stadt Lindau (B) beabsichtigt, das Plangebiet einer Wohnbebauung zuzuführen, da in der Stadt Lindau (B) nach wie vor eine sehr große Nachfrage an Wohnungen herrscht. Der Bebauungsplan soll mit seinen Festsetzungen freistehende Einfamilien- und Doppelhäuser und eine flexible und bedarfsgerechte Bebauung der Grundstücke durch die Bauherren ermöglichen. Im nördlichen Anschluss an die Wohnbaugrundstücke werden Grünflächen zur Ortsrandeingrünung festgesetzt, um diesen dauerhaft zu sichern. Gleichzeitig soll der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich auf den privaten Grün- flächen erbracht werden. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Lindau (B) stellt für den Bereich des Plangebietes Wohnbaufläche dar, die im Norden von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt wird. Der Übergang zwischen der Wohnbaufläche und der landwirtschaftlichen Fläche ist zusätzlich mit einer Ortsrandeingrünung dargestellt. Das Vorhaben entspricht damit dem Flächennutzungsplan. Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 (2) BauGB ist durch den Bebauungsplan eingehalten. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelfahren nach dem Europarecht (EAG-Bau). Räumliche Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Westlichen Wannentals im nördlichen Anschluss an die Otto-Hahn-Straße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist eine Größe von ca. 4.928 m² auf und umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Reutin: Flst. Nr. 300/14 (Teilfläche), 310 (Teilfläche), 315 (Teilfläche), 317, 317/1 (Teilfläche), 317/2 (Teil- fläche), 317/4 (Teilfläche), 318, 318/4, 320 (Teilfläche), 326 (Teilfläche) und 328/3 (Teilfläche). Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 55b „2. Erweiterung Westli-ches Wannental“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet dargestellt. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Der Bebauungsplanvorentwurf in der Fassung vom 12.03.2015 liegt in der Zeit von Dienstag, den 07.04.2015 bis einschließlich Freitag, den 24.04.2015 im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Äußerungen können während der genannten Auslegungsfrist abgegeben werden. Die Planunterlagen können auch im Internet, auf der Homepage der Stadt Lindau (B), eingesehen werden. Nach 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterreichten. Es wird hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 (1) Satz 1 BauGB. Lindau (B), den 26.03.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Bekanntmachung Versteigerung von Fundfahrrädern Bei der Stadt Lindau (B), Bauhof, Bleicheweg 14, wurden im letzten Jahr ca. 75 Fahrräder abgegeben. Es ist beabsichtigt, diese Fundfahrräder gemäß § 979 und § 980 des Bürger- lichen Gesetzbuches zu versteigern, sofern die Verlierer nicht bis spätes- tens 06. Mai 2015 ihre Rechte beim Fundamt der Stadt Lindau, Telefon 08382/918-317 oder beim Bauhof, Telefon 08382/9380-717 anmelden. Die Versteigerung findet am Donnerstag, 07.05.2015, um 14.00 Uhr beim Bauhof, Bleicheweg 14, 88131 Lindau (B) statt. Die Fahrräder können ab 13.30 Uhr (Einlass) besichtigt werden. Lindau (B), den 26.03.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Stadt Lindau (Bodensee) Wahlhelfer/innen für die Bürgerentscheide am 17. Mai 2015 gesucht Am Sonntag, 17. Mai 2015, finden die Bürgerentscheide „Parkhaus Inselhalle“ und „Gesamtprojekt Insel- halle“ statt. Die Stadt Lindau (B) benötigt dazu für die ordnungsgemäße Durchführung der Abstimmung die Mithilfe von ehrenamtlichen Helfern. Für die freiwillige Mithilfe wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € zusätzlich 10,00 € für Abstimmungsvorsteher und Schriftführer gewährt. Interessierte melden sich bitte beim Wahlamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 12, 88131 Lindau (B). Erreichbar ist das Wahlamt auch unter wahlamt@lindau.de bzw. telefonisch: 08382/918-335. In Lindau nehmen fast zeit- gleich größere Bauprojekte Gestalt an und auch sonst stehen mit dem Frühjahr wie- der zahlreiche kleinere und größere Baumaßnahmen oder Straßensanierungen im Stadt- gebiet an. Natürlich haben Baustellen häufig auch Aus- wirkungen auf den Fahrzeug- verkehr, aber auch Fußgänger und Radfahrer sind davon betroffen. Wie läuft die Ko- ordination solcher Baustellen überhaupt ab? Straßenbauarbeiten im öffent- lichen Straßenraum müssen rechtzeitig – normalerweise mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten – von dem verantwortlichen Stra- ßenbauunternehmen bei der Straßenverkehrsbehörde un- ter Angabe von Art, Ort und Dauer der Maßnahme und Vorlage eines Verkehrszei- chen- und Umleitungsplans beantragt werden. Nach Antragseingang füh- ren die Mitarbeiter der Stra- ßenverkehrsbehörde nötige Rücksprachen mit dem An- tragssteller. Daraufhin hören sie die zu beteiligenden Stel- len, wie z.B. Polizei, Tiefbau- amt, Feuerwehr, Rettungs- dienst und Verkehrsbetriebe schriftlich an. Deren fachli- che Stellungnahmen sind bei der Genehmigung der Maß- nahme zu berücksichtigen. Die städtischen Mitarbeiter treffen sich mit allen Beteilig- ten außerdem häufig zu Orts- besichtigungen, um die not- wendigen Maßnahmen der geplanten Baustelle abzustim- men. Abschließend erfolgt die Genehmigung der beantrag- ten Maßnahme durch eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung. Sie wird den an- gehörten Fachstellen über- sandt. Bei Maßnahmen, die sich auf den üblichen Ver- kehrsfluss auswirken, gibt es auch eine Pressemitteilung. So weit die Theorie! In der Praxis werden die Anträge häufig erst verspätet gestellt, unerwartete Hindernisse tre- ten auf oder das Wetter (insbe- sondere Frost) verzögert die Maßnahme.Oftistdannauch eine Pressemitteilung nur kurzfristig möglich. Zudem kann es dadurch zu Verzöge- rungenkommen,dannistGe- duld gefragt – nach Fertigstel- lung der Maßnahme hilft die geschaffene Verbesserung über manchen Ärger hinweg. LC Baustellen in Lindau: Theorie und Praxis Elektroschrott Neues Gesetz: für den ZAK nichts Neues Das vom Bundestag beschlosse- ne Gesetz über eine erweiterte Rücknahmepflicht für ausgedien- te Elektrogeräte bringt für die Bürgerinnen und Bürger im ZAK- Gebiet kaum Änderungen. An seinen Wertstoffhöfen sam- melt der Abfallzweckverband flächendeckend bereits seit über 15 Jahren kostenlos kaputte Elektro- und Elektronikgeräte. Über eine zentrale Sammel- stelle in Immenstadt wird der E-Schrott an verschiedene Ver- wertungsbetriebe weiter gege- ben. Diese gewährleisten eine fach- und umweltgerechte Ver- wertung der anfallenden Wert- und Reststoffe. Letztendlich ist es wichtig, dass die kaputten Elektrogerä- te einer sinnvollen Wiederwer- tung zugeführt werden und nicht im Restmüll landen. Der ZAK gewährleistet mit seinen 38 Wertstoffhöfen auch in Zukunft eine bürgernahe Erfassung und Verwertung für Elektroaltgeräte. BZ

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