Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

07.02.2015 - Amtsblatt

4 BERICHTE AUS LINDAU / AMTSBLATT7. Februar 2015 · BZ Nr. 06/15 Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bekanntmachung von gewidmeten Straßen a) Widmung zum Eigentümerweg: Josephine-Hirner-Straße Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bekanntmachung von einer aufzustufenden Straße c) Aufstufung zur Ortsstraße: Der Wolfhagweg Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bekanntmachung von gewidmeten Straßen b) Widmung zum beschränkt öffentlichen Weg: Fußweg Arkade Alfred-Nobel-Platz 1 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bekanntmachung von einer Teil-Einziehung Oberreitnauer Straße d) Teileinziehung der Straße: Oberreitnauer Straße Der städtische Bau- und Umweltausschuss hat mit Beschluss vom 09.12.2014 beschlossen, die Verkehrsfläche Josephine-Hirner-Straße, FlNr. 1671/6, 1671/18, 1688/3 als Teilfläche der Gemarkung Reutin, gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 3 BayStrWG wie folgt zum Eigentü- merweg zu widmen: · Eigentümerweg · Josephine-Hirner-Straße · FlNrn. 1671/6, 1671/18 und 1688/3 als Teil- fläche Gemarkung Reutin · Von der Bregenzer Straße (B12) · Bis Robert-Bosch-Straße, Nähe Kreisverkehr · 0,306 Km Länge · Straßenbaulastträger sind die vorgenannten Grundstückseigentümer · Widmungsbeschränkung: Anliegerverkehr frei Der städtische Bau- und Umweltausschuss hat mit Beschluss vom 04.11.2014 beschlos- sen, die Verkehrsfläche Der Wolfhagweg, FlNr. 893/2 als Teilfläche der Gemarkung Oberreit- nau, gemäß Art. 7 Abs. 1 BayStrWG wie folgt zur Ortsstraße aufzustufen: · Ortsstraße · Der Wolfhagweg · FlNrn. 893/2 als Teilfläche Gemarkung Oberreitnau · Von der Ortsstraße Oberrengersweiler · Bis Grenzgrundstück FlNr. 892/2 (Wolfhag) · 0,130 Km Länge · Straßenbaulastträger ist die Stadt Lindau · Widmungsbeschränkung: Nur Anliegerverkehr Der städtische Bau- und Umweltausschuss hat mit Beschluss vom 09.12.2014 beschlossen, die Verkehrsfläche Fußweg Arkade Alfred- Nobel-Platz 1, FlNr. 518/0 als Teilfläche der Gemarkung Lindau, gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 54 a BayStrWG wie folgt zum beschränkt öffentlichen Weg zu widmen: · Beschränkt öffentlicher Weg · Fußweg Arkade Alfred-Nobel-Platz 1 · FlNrn. 518/0 als Teilfläche Gemarkung Lindau · Von südlichen Grenzpunkt HsNr. 1 unter der Arkade · Bis nördlicher Grenzpunkt HsNr. 1 zum Bahnhofsplatz · 0,023 Km Länge · Straßenbaulastträger ist die Stadt Lindau · Widmungsbeschränkung: Nur Fußgänger Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postanschrift: Postfach 112343, 86048 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbe- amten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Lindau) und den Gegenstand des Klagebe- gehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweis-mittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diese Verfü- gung Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postanschrift: Postfach 112343, 86048 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbe- amten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Lindau) und den Gegenstand des Klagebe- gehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweis-mittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diese Verfü- gung Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postanschrift: Postfach 112343, 86048 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbe- amten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Lindau) und den Gegenstand des Klagebe- gehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweis-mittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diese Verfü- gung Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig. Lindau (B), den 13.01.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Lindau (B), den 13.01.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Lindau (B), den 13.01.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Lindau (B), den 13.01.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Der städtische Bau- und Umweltausschuss hat mit Beschluss vom 04.11.2014 beschlossen, das Teil-Einziehungsverfahren für den Stra- ßenteil von ca. 24 m² der FlNr. 457/0 der ge- widmeten Ortstraße Oberreitnauer Straße, Ge- markung Aeschach, durch die Stadt Lindau, als zuständige Straßenbaubehörde, einzuleiten. Die Absicht der Teil-Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen. Unter der Voraussetzung, dass gegen die Ab- sicht der Einziehung innerhalb von drei Mo- naten nach deren Bekanntmachung keine Ein- wände bei der Straßenbaubehörde eingehen, beschließt der Bau- und Umweltausschuss diese Straßenfläche einzuziehen. Die Einziehungs- verfügung ist öffentlich bekanntzumachen. Falls Einwände gegen die Einziehung vorge- tragen werden, erfolgt nach Prüfung durch die Straßenbaubehörde eine erneute Vorlage im Bau-und Umweltausschuss zur abschließenden Beschlussfassung über die Einziehung.

Seitenübersicht