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BZ 18.04.2015 - Amtsblatt

3AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 18. April 2015 · BZ Nr. 16/15 Am 1. Mai ist der Tag der Arbeit – Anlass, einen Blick auf die Arbeit der Lindauer Stadtverwaltung zu werfen und die „Hauptakteure“ und deren vielfältige Auf- gabengebiete und Verant- wortlichkeiten darzustel- len. In einer Artikelserie werden wir Ihnen die Amtsleiter vorstellen, die mir in der täglichen Arbeit zur Seite stehen. Wenn Bürgerinnen und Bürger den Begriff „Stadt“ hören, verbinden sie damit oft ganz unterschiedliche Vorstellungen. Viele den- ken dann nur an die Stadt- verwaltung und vergessen dabei unsere Regiebetriebe (z.B. Parkraumbewirtschaf- tung) oder Eigenbetriebe (z.B. die Garten- und Tief- baubetriebe Lindau – GTL mit dem Bauhof, der Stadt- gärtnerei und der Stadtent- wässerung) sowie die städ- tischen Gesellschaften, wie etwa die Stadtwerke, die Wohnungsbaugesellschaft GWG oder die Lindauer Tourismus- und Kongress GmbH (LTK). Ihr Dr. Gerhard Ecker, Oberbürger- meister Wer ein bisschen tiefer ein- steigt, erkennt auch rasch, dass man grundsätzlich zwi- schen Stadtrat und Stadtver- waltung und den jeweiligen Aufgaben und Verantwort- lichkeiten unterscheiden muss. Der Stadtrat ist das von den Bürgerinnen und Bür- gern nach demokratischen Grundsätzen gewählte Hauptverwaltungsorgan. Als Oberbürgermeister leite ich mit eigenem Stimmrecht die Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse und bin gleichzeitig Dienstvorge- setzter der Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Das Wort „Stadt“ hat also mehrere Bedeutungen. Mit der Vorstellung der einzelnen Ämter können wir Ihnen unsere Arbeit ein Stück erleb- barer machen. Natürlich freue ich mich, wenn Sie im Alltag den direkten Weg zu uns suchen und sich bei Fra- gen oder Anregungen mit uns in Verbindung setzen. AUF EIN WORT Frühlingssingen 500 Jahre Kröll-Kapelle am Alten Friedhof Die historische Kröll-Kapelle auf dem Alten Friedhof in Aeschach (Langenweg) wird in diesem Jahr 500 Jahre alt. Dieses Ereignis möchte der Förderverein „Lindauer Kul- turerbe Alter Friedhof e.V.“ mit besonderen Veranstaltungen feiern. Los geht es mit dem Frühlingssingen am Sonntag, 26. April, um 11.30 Uhr, wobei Christof Falkenroth ausge- wählte Frühlingslieder mit Hilfe der Besucher in bewähr- ter Weise zum Klingen bringt. Im Anschluss an das heitere Singen werden die Besucher 500 Jahre Kröll-Kapelle. BZ-Foto: STS Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Bekanntmachung über die Schulanmeldung in der Stadt Lindau (Bodensee) Am Mittwoch, 22.04.2015, bzw. am Donnerstag, 23.04. 2015, findet in der Zeit von 14.00 – 18.00 Uhr in den un- ten genannten Grundschulen der Stadt Lindau(B) die Schulanmeldung statt. Anzumelden sind alle Kinder, die im folgenden Schul- jahr erstmals schulpflichtig werden, also alle Kinder, die bis zum 30. September dieses Jahres sechs Jahre alt wer- den, somit spätestens am 30. September 2009 geboren sind. Die Schulanmeldung ist gesetzliche Pflicht. Sie besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichti- gen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen. Anzumelden sind ferner Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wurden; der Zu- rückstellungsbescheid ist vorzulegen. Kinder, die im Oktober, November oder Dezember 2015 sechs Jahre alt werden, können von den Eltern ebenfalls angemeldet werden und werden bei der Schulaufnahme wie Kinder behandelt, die vor dem 01. Oktober sechs Jahre alt werden, falls negative Erkenntnisse über die Schulfä- higkeit des Kindes dem nicht entgegenstehen. Der Eltern- wille wird in besonderem Maße berücksichtigt. Auch Kinder, die ab dem 01. Januar 2010 geboren sind, können angemeldet werden, wenn auf Grund der körperli- chen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird – bei diesen Kindern ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Alle Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Sprengel sie wohnen, oder an einer staatlich geneh- migten privaten Volksschule angemeldet werden; das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Geneh- migung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen. Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Wenn sie verhindert sind, sollen sie einen Vertreter beauftragen, das Kind zur Schulanmeldung zu führen. Die Erziehungsberechtigten und ihre Vertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforder- lichen Angaben machen und durch Vorzeigen der Geburts- oder Abstammungsurkunde belegen. Ferner ist die vom Staatlichen Gesundheitsamt ausgestell- te Bescheinigung über die Teilnahme bei der Schulein- gangsuntersuchung vorzulegen. Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, so müssen diese die Anmeldung im gegenseitigen Einverständnis vornehmen. In der Regel genügt zum Nachweis hierfür die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmel- deblatt. In Zweifelsfällen und beim Antrag auf vorzeitige Schul- aufnahme soll jedoch der andere Erziehungsberechtigte schriftlich zustimmen. Kinder, die in Heimen untergebracht sind, können auch vom Leiter des Heimes angemeldet werden. Bei der Schulanmeldung an öffentlichen Grundschulen erhalten die Erziehungsberechtigten einen Vordruck aus- gehändigt für die in Art. 49 Abs.2 Satz 2 BayEUG vorgese- hene Erklärung, ob sie der Zuweisung ihres Kindes in eine Klasse mit Schülern gleichen Bekenntnisses zustimmen, falls für den Schülerjahrgang zwei oder mehr Klassen (Parallelklassen) gebildet werden. Von der Ausgabe des Vordruckes wird abgesehen an Grundschulen, an denen mit Sicherheit eine Bildung von Parallelklassen nicht zu erwarten ist. Sind mehrere Erziehungsberechtigte vor- handen, so gilt für die Abgabe der Erklärung das gleiche wie bei der Schulanmeldung. Die Erklärung bleibt für die Dauer des Besuches der Grundschule wirksam, wenn sie nicht widerrufen wird. Der Widerruf wird bei der Änderung des Bekenntnisses sofort, im Übrigen erst bei Beginn des nächsten Schuljahres wirksam. Für die schriftliche Anmel- dung sind das Anmeldeblatt und das Blatt für die genannte Erklärung bei der Grundschule erhältlich. Anmeldung an einer Schule für Behinderte und Kranke Blinde, gehörlose, körperbehinderte, sehbehinderte, schwer- hörige, sprachbehinderte und geistig behinderte oder er- ziehungsschwierige Kinder können von ihren Erziehungs- berechtigten statt an der Grundschule unmittelbar an einer für das Kind geeigneten öffentlichen oder staatlich geneh- migten privaten Förderschule angemeldet werden. Im Übri- gen gilt Abschnitt I) entsprechend. Im Landkreis Lindau (B) helfen hier das Sonderpädagogische Förderzentrum und das Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwick- lung, beide in Lindenberg, weiter. Anmeldung für die Diagnose- und Förderklasse Kinder mit Entwicklungsstörungen und Teilleistungs- schwächen müssen ebenfalls zu o.g. Termin an der zustän- digen Grundschule vorgestellt werden. Sie werden dann zur Diagnostizierung an das Sonderpädagogische Förder- zentrum in Lindenberg weiterverwiesen, wenn die Erzie- hungsberechtigten dem Besuch dieser Klassen zustimmen. Schulanmeldung ist Pflicht Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Pflicht der Anmeldung eines Schulpflichtigen ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können nach Art. 119 Abs.1 Nr.1 BayEUG mit Geldbuße belegt werden. In der Stadt Lindau(B) bestehen folgende Grundschulen: Schule: Anmeldetermin: Grundschule Lindau(B) - Insel Anmeldestelle: Barfüßerplatz 3 - 5 Mi., 22.04.2015 Grundschule Lindau(B) - Aeschach Anmeldestelle: Langenweg 48/50 Mi., 22.04.2015 Grundschule Lindau(B) - Hoyren Anmeldestelle: Hoyerbergstr. 33 Do., 23.04.2015 Grundschule Lindau(B) - Reutin-Zech Anmeldestellen: Schulstr. 23 bzw. Leiblachstr. 8 Mi., 22.04.2015 Grundschule Lindau(B) - Oberreitnau Anmeldestelle: Hepachstr. 9 Mi., 22.04.2015 Lindau (B), den 15.01.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Novy, Schulamtsdirektor Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Bekanntmachung Versteigerung von Fundfahrrädern Am Donnerstag, 07.05 2015, findet um 14.00 Uhr beim Bauhof Lindau (B), Bleicheweg 14, eine öffentliche Versteigerung von Fundfahrrädern nach § 979 Bürgerliches Gesetzbuch statt. Versteigert werden 83 Fahrräder und 1 Kindertraktor. Die Fahrräder werden in dem Zustand versteigert, in dem sie gefunden wurden. Eine Gewähr für die Verkehrssicherheit / eine Mängelfreiheit der zu versteigernden Gegen- stände wird nicht übernommen. Die zu versteigernden Fahrräder können ab 13.30 Uhr (Einlass) besichtigt werden. Lindau (B), den 10.04.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Am Sonntag, 26. April, findet um 11.00 Uhr das diesjährige Lehrerkonzert der Musikschu- le Lindau im Alten Rathaus auf der Insel statt. Nachdem im letzten Jahr bereits vor vollem Haus und begeistertem Publikum mu- siziert und gesungen wurde, gibt es auch heuer wieder ein interessantes Pogramm zu hören. In verschiedenen kam- mermusikalischen Forma- tionen vom Duo bis hin zum Quintett wird das ab- Musikschullehrer musizieren Lehrerkonzert der Lindauer Musikschule am 26. April wechslungreiche Programm mit allen Facetten des Instru- mentalspiels aufwarten kön- nen. Ein Satz aus Schuberts Forellenquintett wird ebenso zu hören sein wie die Fantasie für Klavier und Gitarre von Mario Castelnuovo Tedesco, eine feurige Milonga von Mi- guel de Aguila oder das Stück „Danzón“vonPaquitoD'Rivera. Auf dem Programm stehen eine Oboensonate von Francis Poulenc, die „Mountain Songs“ für Flöte und Gitarre von Ro- bert Beaser sowie ein Satz aus einer Hornsonate Beethovens. Ein Highlight des Kon- zerts ist die Miniaturfantasie des Lindauer Komponisten Rudi Spring über „Lindau hoch!“ sowie das Jazz-Stück „Lily was here“ von Dave Stewart. Die Musikschullehrer freuen sich darauf, neben der intensiven Zusammen- arbeit als Pädagogen auch die gemeinsame Liebe zur Musik als Künstler mitein- ander zu teilen. Der Eintritt zu diesem Konzert ist frei! HEG zur Belohnung über den Fried- hof geführt. Der Eintritt ist frei. PB Am Donnerstag, 07.052015, findet um 14.00 Uhr beim Bauhof Lindau (B),

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