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BZ 20.12.2014 - Amtsblatt

20. Dezember 2014 BZ Nr. 51/14 4 Amtsblatt / Berichte aus Lindau Die Hausmeister öffentli- cher Gebäude wie z.B. Schulen haben eine wich- tige Rolle, wenn es um den Umgang mit Energie geht. Sie müssen wissen, wie man die haustechni- schen Anlagen richtig be- dient und an veränderte Nutzungsbedingungen anpasst und dabei sollen sie auch noch die Bedürf- nisse der Nutzer berück- sichtigen. Weil ein effizienter Umgang mit Energie nicht nur eine Frage des Klimaschutzes und des schonenden Umgangs mit unseren Ressourcen ist, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Kostensenkung, hat das Energieteam der Stadt Lindau, das sich für die Umsetzung des städtischen Klimaschutzkonzeptes ein- setzt, für die städtischen Hausmeister eine ganztägige Schulung organisiert. Im November haben 12 Haus- meister, die für verschiedene Kindergärten und Schulen, das Seniorenheim Reutin sowie weitere städtische Gebäude zuständig sind, viel Neues erfahren und vorhan- denes Wissen aufgefrischt: Von der Verbrauchserfassung Die Erneuerung des Heu- riedwegs soll aufgrund der komplexen Zusammen- hänge nicht vor 2017 erfol- gen. Bevor der Heuriedweg ausge- baut werden kann, muss erst der Binsenweg erneuert wer- den, da dieser den zu erwarten- den Baustellenverkehr, in sei- nem jetzigen baulichen Zu- stand, nicht bewältigen kann. Die Vorplanung für den Bin- senweg ist für das Jahr 2015 vorgesehen und dessen Aus- bau könnte dann ab dem Jahr Hausmeister geschult Kein Ausbau vor 2017 Energieteam der Stadt Lindau Heuriedweg und dem effizienten Heizen und Lüften über technische Details wie die Möglichkeiten moderner Thermostatventile und dem hydraulischen Ab- gleich bis hin zur Trinkwas- serhygiene und Legionellen- Beprobung reichte das Spek- trum. Durchgeführt wurde die Haus- meisterschulung in der Stadt- verwaltung von Diplom-Inge- nieur Dirk Patermann vom Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!). Olaf Köppe, der bei der Stadtverwaltung Lin- dau für die Organisation der Hausmeister zuständig ist, erzählt: „Alle waren mit Eifer dabei und wollen ihr neues Wissen im Alltag anwenden“. Das Energieteam der Stadt Lindau ist mit dem Ergebnis der Schulung sehr zufrieden und Julia Genth, bei der Stadt Lindau zuständig für kommu- nalen Umweltschutz und Lei- terin des Energieteams, sagt: „Nachdem die Schulung so gut angekommen ist, werden wir sie in ein oder zwei Jah- ren noch einmal anbieten. Wir wollen ja, dass unsere Hausmeister immer auf dem neuesten Stand bleiben.“ JG 2016 erfolgen. Da derzeit zahlreiche Baumaßnahmen anstehen und verschiedene Abhängigkeiten berücksich- tigt werden müssen, können sich sowohl der Termin für den Ausbau des Binsen- als auch der für den Ausbau des Heuriedweges noch weiter nach hinten verschieben. In beiden Fällen werden je- doch frühzeitig Bürgerinfor- mationsveranstaltungen an- geboten, bei welchen über die Ausbauweise und die Kostenaufteilung informiert werden wird. LC Verlag: Lindauer Bürgerzeitung Verlags-GmbH & Co. KG Herbergsweg 4 88131 Lindau (B) www.bz-lindau.de Geschäftsführung (V.i.S.d.P.): Hans-Jörg Apfelbacher (APF) Oliver Eschbaumer (OE) E-Mail: verlag@bz-lindau.de Telefon: 08382/50410-41 Telefax: 08382/50410-49 Verantwortlich für die Seiten 1 bis 5: Presseamt Stadt Lindau (B) Lena Choi (LC) Birgit Russ (BR) ausgenommen „Ansichten“ Anzeigen: Hermann J. Kreitmeir E-Mail: kreitmeir.lindau@t-online.de Telefon: 08382/233-30 Telefax: 08382/233-14 Mobil: 0171/5460458 Gisela Hentrich E-Mail: giselahentrich@gmx.de Telefon: 08382/75090-37 Telefax: 08382/75090-38 Mobil: 0162/2395237 Anzeigenservice: E-Mail: anzeigen@bz-lindau.de Telefax: 08382/50410-49 Redaktion: Heike Grützmann (HG) E-Mail: redaktion@bz-lindau.de Telefon: 08382/50410-42 ZB Lindauer Bürgerzeitung Impressum Telefax: 08382/50410-49 Hans-Jörg Apfelbacher (APF) Stefan Seufert (STS) Herstellung: Bodensee Medienzentrum GmbH & Co. KG, Lindauer Straße 11, 88069 Tettnang Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 16 vom 01.01.2014. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages. Auflage: 16.500 Exemplare Erscheinungsweise: 14-täglich samstags Bezug in Lindau/Bodensee: Kostenlos an alle Haushalte Bezug in PLZ-Region 88: Abonnement 18,00 Euro/Jahr Bezug deutschlandweit: Abonnement 38,00 Euro/Jahr Bekanntmachung Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Lindau (B) für den Bereich westlich der BAB 96 und südlich der Rickenbacher Straße / Oberhochstegstraße Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 27.11.2014 in öffentlicher Sitzung folgende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufssatzung) der Stadt Lindau (B) Aufgrund § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBI. I S. 1748), erlässt die Stadt Lindau (B) folgende Satzung: § 1 Zweck der Satzung Die Vorkaufssatzung wird zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im nörd-lichen Anschluss an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 96 „Gewerbegebiet an der Autobahn“, 1. Änderung mit Stand vom 11.05.2007, aufgrund der Darstellungen des Fläche-nnutzungsplans erlassen. § 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Satzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist. § 3 Besonderes Vorkaufsrecht Im Geltungsbereich dieser Satzung steht der Stadt Lindau (B) ein Vorkaufsrecht an Grundstü-cken nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu. § 4 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Auszug aus dem Lageplan (unmaßstäblich) Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Reutin: 1288, 1618, 1619, 1620, 1621, 1622, 1623, 1624, 1625, 1626, 1627, 1629, 1630, 1630/1, 1631 und 1636/13. Lindau (B), den 03.12.2014 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Änderung der Bio-, Restmüll- und Papier- tonnenabfuhr während der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage 2014/2015 statt am ... wird am ̈ ... geleert Mo,22.12.2014 ̈ Sa, 20.12.2014 Di, 23.12.2014 ̈ Mo,22.12.2014 Mi, 24.12.2014 ̈ Di, 23.12.2014 Do, 25.12.2014 ̈ Mi, 24.12.2014 Fr, 26.12.2014 ̈ Sa, 27.12.2014 Mo,29.12.2014 ̈ keine Änderung Di, 30.12.2014 ̈ keine Änderung Mi, 31.12.2014 ̈ keine Änderung Do, 01.01.2015 ̈ Fr, 02.01.2015 statt am ... wird am ̈ ... geleert Fr, 02.01.2015 ̈ Sa, 03.01.2015 Mo,05.01.2015 ̈ keine Änderung Di, 06.01.2015 ̈ Mi, 07.01.2015 Mi, 07.01.2015 ̈ Do, 08.01.2015 Do, 08.01.2015 ̈ Fr, 09.01.2015 Fr, 09.01.2015 ̈ Sa, 10.01.2015 Bitte stellen Sie Ihre Gefäße bis spätestens 7 Uhr zur Abfuhr bereit! informiert

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