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BZ 21.02.2015 - Amtsblatt

5BERICHTE AUS LINDAU / AMTSBLATT 21. Februar 2015 · BZ Nr. 08/15 Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Öffentl. Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Die Stadt Lindau – Stadtbauamt – hat am 10.02.2015 folgenden Baugenehmi- gungsbescheid erlassen: Aktenzeichen: 197/2014 Aeschach Bauvorhaben: Neubau eines MFH mit TG; hier: 1. Tektur zu BVZ Nr. 264/2012 – Geänderte Ausführung der TG-Rampendecke und geänderte Ausführung der Terrassengröße Penthaus Baugrundstück: Holdereggenstraße 7b Flur Nr.: 40/0, Gemarkung: Aeschach Das oben bezeichnete Bauvorhaben wird entsprechend den eingereichten Bauvorlagen und mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Plänen genehmigt. Gründe Zur Entscheidung über den Bauantrag ist die Stadt Lindau (B) zuständig (Art. 53 BayBO und Art. 3 (1) 1 BayVwVfG i.V. mit § 1 der Verordnung über die Aufgaben der Großen Kreisstädte vom 25. 03. 1991 - GVBl. S. 123). Die Baugenehmigung wurde nach Art. 68 (1) BayBO erteilt, weil das Vorhaben keinen öffentlich rechtlichen Vorschriften widerspricht, die – da kein Sonderbau (Art. 2 (4) BayBO) vorliegt – im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach Art. 59 (1) BayBO zu prüfen sind. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Kla- ge bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Post- fach 11 23 43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Lindau (B)) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sol- len angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift bei- gefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsge- richtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerich- ten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweis Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Bau- genehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Zu- stellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Stadtbauamt, SG Bauordnung, Bregenzer Straße 8, 1. Stock, Zi. Nr. 8.1.24 während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Feuerbach, unter der Rufnummer 08382/918-625 hierfür einen Termin zu vereinbaren. Lindau (B), den 10.02.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 112 "Hangnachweg" (§ 12 BauGB) gem. § 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 28.01.2015 in öffentlicher Sitzung die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 (2) BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 112 „Hang- nachweg“ mit Stand vom 16.12.2014 beschlossen. Ziel und Zweck der Planung Der Vorhabenträger beabsichtigt, im Geltungsbereich des Bebauungsplans eine Mehrfamilienhausbebauung mit 4 Wohn- gebäuden und insgesamt 10 Wohneinheiten in Ortsrandlage zu errichten. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Wohnbebauung an diesem Standort zu schaffen, sollen projektbezogen durch einen vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan die erforderlichen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Kernziel der Fest- setzungen des Bebauungsplanes ist die Neubebauung der Fläche mit einer zeitgemäßen Wohnbebauung. Für den Geltungsbereich besteht derzeit kein rechts- kräftiger Bebauungsplan. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwick- lung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die vorgegebenen Kriterien von weniger als 20.000 m² nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB werden bei einem Gel- tungsbereich von ca. 5.820 m² eingehalten. Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB erfolgt die Aufstellung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Ebenso unterliegt das Vorhaben nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg- lichkeitsprüfung. Räumliche Abgrenzung des Plangebietes Der vorgesehene Geltungsbereich des Bauungsplans Nr. 112 „Hangnachweg“ ist in der aufgeführten Skizze schwarz umrandet dargestellt. Das Vorhaben befindet sich in zweiter Baureihe nördlich des Hangnachwegs in Lindau-Oberhochsteg. Umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen Zu der Planung liegende folgende umweltbezogene Informationen vor: Art der vorhandenen Verfasser Themen Information Eingriffs-Ausgleichs- Dipl. Ing. Stefan Stern, Büro- Bestandsbeschreibung und -bewertung der Bilanzierung gemeinschaft stadt land see, Umweltschutzgüter, Ermitteln der Eingriffsschwere Stand vom 16.04.2014 und des naturschutz-rechtlichen Ausgleichsbedarfs, Beschreibung der erforderlichen Ausgleichsmaß- nahmen Artenschutzfachliche Ein- Dipl. Ing. Stefan Stern, Büro- Aufnahme und Beschreibung vorkommender, schätzung zur Vorlage für die gemeinschaft stadt land see, planungsrelevanter Tierarten, Beschreibung der artenschutzrechtliche Prüfung Stand vom 16.04.2014 Auswirkungen des Vorhabens auf die Fauna, zum Bebauungsplan Beurteilung der Erfordernis artenschutzfachlicher Maßnahmen für die weitere Planung Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung mit Stand vom 16.12.2014 und den nach Einschätzung der Stadt Lindau (B) wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt in der Zeit vom Montag, 02.03.2015, bis einschließlich Dienstag, 07.04.2015, im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, Foyer, während der Öffnungszeiten, öffentlich aus. Es wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Die Planunterlagen können auch im Internet, auf der Homepage der Stadt Lindau (B), eingesehen und heruntergeladen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplans, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO – Normenkontrolle) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Lindau (B), den 10.02.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker, Oberbürgermeister „Die Mittelschule Lindau (B) – ein interessantes Angebot für mein Kind?“ Dienstag, 24. Februar 2015, um 20 Uhr An der Mittelschule Lindau (B) wird es auch im kommenden Schuljahr die Möglichkeit geben, alle Schüler(innen) bereits ab der 5. Jahrgangsstufe auf den Mittleren Schulabschluss vorzubereiten. An der Mittelschule Lindau (B) kann ein Mittlerer Schulabschluss (Mittlere Reife) erworben werden, der gegenüber anderen Erwerbsmöglichkeiten andersartig, aber gleichwertig ist. Den Einstieg in den bereits bekannten M-Zug stellt die „modulare Förderung“ der Schüler(innen) der 5. und 6. Jahrgangsstufe dar, welche individuell auf jeden Einzelnen eingeht, angemessen fördert und möglichst viele Schüler und Schü- lerinnen befähigen soll, die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine M-Klasse zu erhalten. Die Mittelschule ist das Gütesiegel: • Wohnortnah • Individuelle, modulare Förderung • Stark im Beruf • Abschlüsse und Anschlüsse • Ganztagsbetreuung, Ganztagsklassen • M5 – M6 Kurse Damit wir Sie eingehend und aktuell über unsere Mittelschule Lindau (B) informieren können, laden wir Sie ganz herzlich zu einem Informationsabend ein. Mittelschule Lindau (B) – Reutin, 88131 Lindau (B), Schulstraße 23 Die Schulleitung: Thomas Hummler, Rektor / Ulrich Kunstmann, Konrektor An die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schüler(innen) der 4. Klassen der Grundschulen im Schulsprengel Lindau (B), Bodolz, Hergensweiler, Nonnenhorn, Wasserburg und Weißensberg fach 112343, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg

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