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BZ 22.11.2014 - Amtsblatt

22. November 2014 BZ Nr. 47/14 4 Amtsblatt / Berichte aus Lindau Vorhaben: Antrag auf Vorbescheid zur Sanierung und bedarfsgerechten Erweiterung der Inselhalle Lindau (B) Grundstück: Flurnummern 616, 631, 633, 633/3, Gemarkung Lindau, Zwanzigerstraße 8,10,12 Bauherr: Stadt Lindau (B), Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement, vertreten durch den Ober- bürgermeister Dr. Gerhard Ecker, Bregenzer Straße 6, 88131 Lindau (B) Öffentliche Bekanntmachung Am 06.11.2014 wurde beim Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), der Antrag auf Vorbescheid der Stadt Lindau (B), Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement, zum oben genannten Vorhaben eingereicht. Auf Antrag des Bauherrn wird das Vorhaben nach Art. 71 Satz 4 i.V.m. Art. 66 Abs. 4 Satz 1 BayBO öffentlich bekannt gemacht. Der Art. 66 Abs. 1 und 3 BayBO findet keine Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt im Amts- blatt der Stadt Lindau (B) in der Lindauer Bürgerzeitung. Der Antrag auf Vorbescheid und die dazugehörigen Unterlagen und Planzeichnungen können innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), Bauverwal- tung, Zimmer 8.1.18, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Mitt- woch von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr und nach Vereinbarung) von den Beteiligten eingesehen werden (Art. 71 Satz 4 i.V.m. Art. 66 Abs. 4 BayBO). Beteiligte sind diejenigen Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte, deren Grundstücke durch das geplante Vorhaben berührt sein können (Art. 71 Satz 4 i.V.m. Art. 66 Abs. 2 Satz 1 u. Abs. 3 BayBO). Die Beteiligten können innerhalb der Monatsfrist am oben genannten Ort der Einsichtnahme und zu den oben genannten Zeiten Einwendungen gegen das Vorhaben vorbringen. Mit Ablauf einer Frist von einem Monat nach der Bekanntmachung des Vorhabens sind alle öffentlich-rechtlichen Einwendungen gegen das Vorhaben ausgeschlossen (Art. 71 Satz 4 i.V.m. Art. 66 Abs. 4 Satz 2 BayBO). Die nach Art. 71 Satz 4 i.V.m. Art. 66 Abs. 1 Satz 6 BayBO vorgeschriebene Zustellung des Vorbescheids, erfolgt ebenfalls durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Lindau (B) in der Lindauer Bürgerzeitung (Art. 71 Satz 4 i.V.m. Art. 66 Abs. 4 Satz 3 BayBO). Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Nachbarbeteiligung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 71 Satz 4 i.V.m. Art. 66 Abs. 4 BayBO Lindau (B), den 10.11.2014 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Verlag: Lindauer Bürgerzeitung Verlags-GmbH & Co. KG Herbergsweg 4 88131 Lindau (B) www.bz-lindau.de Geschäftsführung (V.i.S.d.P.): Hans-Jörg Apfelbacher (APF) Oliver Eschbaumer (OE) E-Mail: verlag@bz-lindau.de Telefon: 08382/50410-41 Telefax: 08382/50410-49 Verantwortlich für die Seiten 1 bis 4: Presseamt Stadt Lindau (B) Lena Choi (LC) Birgit Russ (BR) ausgenommen „Ansichten“ Anzeigen: Hermann J. Kreitmeir E-Mail: kreitmeir.lindau@t-online.de Telefon: 08382/233-30 Telefax: 08382/233-14 Mobil: 0171/5460458 Gisela Hentrich E-Mail: giselahentrich@gmx.de Telefon: 08382/75090-37 Telefax: 08382/75090-38 Mobil: 0162/2395237 Anzeigenservice: E-Mail: anzeigen@bz-lindau.de Telefax: 08382/50410-49 Redaktion: Heike Grützmann (HG) E-Mail: redaktion@bz-lindau.de Telefon: 08382/50410-42 Telefax: 08382/50410-49 Hans-Jörg Apfelbacher (APF) Stefan Seufert (STS) Herstellung: Bodensee Medienzentrum GmbH & Co. KG, Lindauer Straße 11, 88069 Tettnang Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 16 vom 01.01.2014. Es gelten die allge- meinen Geschäftsbedingungen des Verlages. Auflage: 16.500 Exemplare Erscheinungsweise: 14-täglich samstags Bezug in Lindau/Bodensee: Kostenlos an alle Haushalte Bezug in PLZ-Region 88: Abonnement 18,00 Euro/Jahr Bezug deutschlandweit: Abonnement 38,00 Euro/Jahr ZB Lindauer Bürgerzeitung Impressum Bekanntmachung Schneeräumung und Beseitigung von Eis Aufgrund der Winterdienstordnung der Stadt Lindau (Bodensee) vom 07. Oktober 1998, zuletzt geändert am 01. Oktober 2008, sind die Vor- der- und Hinterlieger eines Grundstückes zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz verpflichtet, die nachfol- gend bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffent- lichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. Die entsprechenden Abschnitte der Gehbahnen sind: a) die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und abge- grenzten Teile der öffentlichen Straßen oder b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rand der öffentlichen Straßen. Dies gilt auch bei verkehrsberuhigten Bereichen und bei Eigentümer- wegen. c) die selbständigen Geh- und Radwege d) die gemeinsamen Geh- und Radwege e) bei Straßen mit beschränktem Kfz-Verkehr, die keine für den Fuß- gängerverkehr bestimmten befestigten und abgegrenzten Teile besitzen (Fußgängerbereiche und -zonen), der Rand der öffentlichen Straßen. Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück liegende Geh- bahn in der Breite von 1,0 m, gemessen von der Straßengrundstücks- grenze aus. Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 07.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Geh- bahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüber- wege sind bei der Räumung freizuhalten. Es bleibt den Vorder- und Hinterliegern überlassen, die Aufteilung der auf sie treffenden Arbeiten untereinander durch Vereinbarung zu regeln. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zu Stande, so kann jeder Vorder- oder Hinterlieger eine Entscheidung der Stadt über die Reihenfolge und die Zeitdauer, in der sie ihre Arbeiten zu erbringen haben, beantragen. Unterscheiden sich die Grundstücke der einander zugeordneten Vorder- und Hinterlieger hinsichtlich der Flächen wesentlich, kann die Entschei- dung beantragt werden, dass die Arbeiten nicht in gleichen Zeitab- schnitten zu erbringen sind, sondern dass die Zeitabschnitte im selben Verhältnis zueinander stehen wie die Grundstücksflächen. Den vollständigen Text der Winterdienstordnung finden Sie auf der Homepage der Stadt Lindau (B) www.lindau.de unter Bürger, Politik & Verwaltung / Stadtrecht / Stichwortverzeichnis Stadtrecht / Winter- dienstordnung. Lindau (B), den 04.11.2013 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Stellenangebote Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine/n Mitarbeiter/in für die Abteilung Hochbau, Bereich Bauunterhalt Ihre Hauptaufgaben: • Bauunterhalt für stadteigene öffentliche Gebäude und Stadtmauern • Eigenständige Durchführung von Sanie- rungs- und Modernisierungsmaßnahmen nach HOAI (1-9) unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes Ihr Profil: • Sie verfügen über eine abgeschlossene Aus- bildung als Bautechniker/in oder Meister/in im Bauhauptgewerbe bzw. über eine ver- gleichbare Qualifikation Wir bieten eine Vergütung nach TVöD (Entgelt- gruppe 8/9). Eine ausführliche Stellenanzeige finden Sie auf unserer Homepage unter www.lindau.de Für nähere Auskünfte steht Ihnen der Leiter der Personalabteilung, Herr Wolfgang Boso (Tel. 08382/918-111) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 14.12.2014 an die unten stehende Adresse. Im Rahmen einer Verstärkung des Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in für das Bürgerbüro Ihre Hauptaufgaben: • Alle Tätigkeiten des Einwohnermeldewesens und in Zusammenhang mit der Ausstellung von hoheitlichen Dokumenten • Sachbearbeitung, insbesondere im Aufgaben- bereich des Sozialwesens, der Obdachlosen- fürsorge und der Rentenversicherung • Bürgerkontakt in einem modernen service- orientierten Kundenbereich mit hoher Dienst- leistungsqualität („Bürgerbüro“) • Wahlen Eine ausführliche Stellenanzeige finden Sie auf unserer Homepage www.lindau.de. Stadt Lindau (Bodensee) Stadt Lindau (Bodensee) Gebührenfreies Parken in der Adventszeit vom Samstag, 29.11.2014 bis einschließlich Dienstag, 06.01.2015 Von Samstag, 29. November bis Dienstag, 6. Januar 2015 steht der Parkplatz P3, Karl-Bever- Platz, gebührenfrei zur Verfügung. Gleichzeitig wird die Karenzzeit auf dem Parkplatz P4, Insel- halle, von 15 auf 30 Minuten erhöht. Stadt Lindau (Bodensee) STADT LINDAU (BODENSEE) Personalabteilung, Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108 STADT LINDAU (BODENSEE) Personalabteilung, Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108 www.lindau.de Klick dich rein und du weißt mehr!

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