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BZ 22.11.2014 - Leben & Wohnen

22. November 2014 BZ Nr. 47/14Leben und Wohnen 40 GmbH&Co.KG große Fliesenausstellung 88131 Lindau . Bregenzer Str. 58 .T 08382-72289 Findet immer die passende Lösung www.bz-lindau.de ZB LINDAUER Anzeigen Am 1. März 2015 tritt die geänderte Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (kurz BAFA) zur Förderung von Vor-Ort-Beratungen in Wohngebäuden in Kraft. Sie enthält unter anderem den für sanierungswillige Hausbesitzer wichtigen Punkt, dass es höhere Zu- schüsse für eine Vor-Ort- Beratung gibt. Darin heißt es: „Höhere Zuschüsse für eine Vor-Ort- Beratung - bei Ein- und Zwei- familienhäusern beträgt der Zuschuss künftig 800 statt 400 Euro, bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohn- einheiten 1.100 Euro. Eine zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in einer Wohnungseigentümer- versammlung oder Beiratssit- zung wird mit max. 500 Euro gefördert.“ Dieser staatliche Zuschuss macht sich durchaus bezahlt und kann bis zu 60 Prozent der anfallenden Beratungskos- ten betragen. Eine in den Energiebera- tungsbericht integrierte ther- mografische Untersuchung oder Stromeinsparberatung Förderung für Energieberatung erhöht Tipp vom „eza!“-Partner „kubeth + kubeth architekten“ wird jedoch nicht mehr zu- sätzlich gefördert. Die Bonusförderung von Luft- dichtigkeitsprüfungen war schon bei der letzten Ände- rung der Förderkonditionen nicht mehr vorgesehen. Den Antrag auf Förderung einer Vor-Ort-Energiebera- tung stellen wir als zugelasse- ne, qualifizierte und unabhän- gige Energieberater. Die Energieberatung ist auch die Grundlage zur Beantra- gung weiterer Fördergelder oder zinsgünstiger Darlehen für die Sanierung des Gebäu- des. Sie soll einen Beitrag dazu leisten, das energiepoli- tische Ziel eines weitgehend klimaneutralen Gebäudebe- stands im Jahr 2050 zu errei- chen. Eine unverbindliche und kostenlose Anfangsberatung, qualitätsgesicherte Vor-Ort- Energieberatung, Sanierungs- planung und Baubegleitung bieten wir als Architekten, Passivhausplaner und Part- ner des Energie- und Umwelt- zentrums Allgäu an. Wir sind beim Energiesparen gerne behilflich und werden Sie weiter informieren. TK „kubeth + kubeth“ Gesellschaft für Architektur und Sachverstand mbH Marktplatz 4 88131 Lindau (B) Telefon: 08382/2751556 E-Mail: info@kubeth.com Internet: www.kubeth.com Thomas Kubeth BZ-Foto: Privat Die Inanspruchnahme eines Winterdienstes, der jenseits der eigenen Grundstücks- grenze auf öffentlichem Grund geleistet wird, kann als haus- haltsnahe Dienstleistung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die kalte Jahreszeit steht be- vor und Haus- und Grundstücks- eigentümer trifft dann eine schweißtreibende Aufgabe: Sie müssen die Gehwege und Bürgersteige vor ihren Grund- stücken von der „weißen Pracht“ befreien. So ist es zumindest in den meisten bayerischen Städten und Gemeinden, in denen die Pflicht zum Schnee- schippen auf den jeweiligen Haus- und Grundstückseigen- tümer übertragen wurde. Diese müssen dann dafür sorgen, dass niemand auf vereisten Wegen ausrutscht und sich verletzt. Zumindest – so ist es meist geregelt – in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Vielen Grund- stückseigentümern ist dies zu anstrengend. Sie beauftragen deshalb ein Unternehmen mit der mühsamen Tätigkeit. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 20. März 2014 – VI R 55/1) können diese Kosten nun als Kosten haushaltsna- her Dienstleistung geltend ge- macht werden. Darauf weist RA Karl Wanner, Vorstand von Haus & Grund Lindau, hin. Nach dem Urteil des BFH zählen nun die Dienstleistun- gen auf entlang dem eigenen GrundstückverlaufendenGrund zu den haushaltsnahen Dienst- leistungen und können von Haus- und Wohnungseigen- tümern bzw. Mietern (sofern die Kosten in der Betriebskos- tenabrechnung ausgewiesen werden) steuerlich geltend ge- macht werden. Es werden nur bargeldlose Zahlungen aner- kannt und dem Finanzamt muss auf Nachfrage eine Rechnung vorgelegt werden. BZ Haus & Grund Lindau Vors. Karl Wanner Leuchtenbergweg 2 A 88131 Lindau (B) Tel.: 0 83 82/27 75 98 80 www.hug-lindau.de Kosten für Winterdienst Tipp von Haus & Grund RA Karl Wanner BZ-Foto: RUE Tel.: 08382/27759880

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