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BZ 24.01.2015

2 BERICHTE AUS LINDAU / AMTSBLATT24. Januar 2015 · BZ Nr. 04/15 Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bekanntmachung den endgültigen Einziehungen, öffentlicher Straßen, Wege und Plätze a) Rengersweiler Dorfweg, Teil-Einziehung Die Stadt Lindau hat in der Bürgerzeitung vom 08.03.2014 öffentlich bekannt gemacht, dass beabsichtigt ist, eine Teilfläche der als nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg „Rengersweiler Dorfweg“ gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen. Die Absicht der Teil-Ein- ziehung war nach Art. 8 Abs. 2 S. 1 BayStrWG drei Monate vor der Einziehung ortsüblich be- kanntzumachen. Die Drei-Monatsfrist ist abgelaufen. Es wurden keine Einwendungen vorge- bracht. Die Teil-Fläche 1021/2 Gem. Unterreitnau ist mit dieser Bekanntmachung eingezogen. b) Am Rehberg, 1. Teil-Einziehung Die Stadt Lindau hat in der Bürgerzeitung vom 08.03.2014 öffentlich bekannt gemacht, dass beabsichtigt ist, eine Teilfläche von ca. 22 m² der als Ortsstraße gewidmeten Fläche „Am Rehberg“ gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen. Die Absicht der Teil-Einziehung war nach Art. 8 Abs. 2 S. 1 BayStrWG drei Monate vor der Einziehung ortsüblich bekanntzumachen. Die Drei-Monatsfrist ist abgelaufen. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht. Die Teil-Fläche FlNr. 254/3 Gem. Aeschach ist mit dieser Bekanntmachung eingezogen. c) Dammsteggasse, Teil-Einziehung Die Stadt Lindau hat in der Bürgerzeitung vom 16.04.2014 öffentlich bekannt gemacht, dass beabsichtigt ist, eine Teilfläche der als beschränkt öffentlicher Weg gewidmeten Fläche „Dammsteggasse“ gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen. Die Absicht der Teil-Einziehung war nach Art. 8 Abs. 2 S. 1 BayStrWG Drei Monate vor der Einziehung ortsüblich bekanntzu- machen. Die Drei-Monatsfrist ist abgelaufen. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht. Die Teilfläche FlNr. 608/0 Gem. Lindau ist mit dieser Bekanntmachung einzogen. d) Am Rehberg, 2. Teil-Einziehung Die Stadt Lindau hat in der Bürgerzeitung vom 26.07.2014 öffentlich bekannt gemacht, dass beabsichtigt ist, eine Teilfläche von ca. 32 m² die als Ortsstraße gewidmeten Fläche „Am Rehberg“ gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen. Die Absicht der Teil-Einziehung war nach Art. 8 Abs. 2 S. 1 BayStrWG drei Monate vor der Einziehung ortsüblich bekanntzumachen. Die Drei-Monatsfrist ist abgelaufen. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht. Die Teil-Fläche FlNr. 254/3 Gem. Aeschach ist mit dieser Bekanntmachung eingezogen. Die Einziehungsunterlagen können während der üblichen Dienstzeiten jederzeit im Sachgebiet Bau- verwaltung, Bregenzer Str. 8, 88131 Lindau, Zimmer 8.013 eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postanschrift: Postfach 112343, 86048 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Lindau) und den Gegenstand des Klagebe- gehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Be- teiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abge- schafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diese Verfügung Widerspruch einzulegen. Die Klage- erhebung in elektronischer Form ist unzulässig. Lindau (B), den 13.01.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113 „Jungfernburg“ - Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses - Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 18.12.2014 in öffent- licher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 113 „Jungfernburg“ in der Planfassung vom 05.12.2014 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 113 „Jung- fernburg“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie zusätzlich mittwochs von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab- wägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hin- gewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beacht- liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplanes und des Flächennutzungs-planes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darle- gung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachver- halts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Zusätzlich wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädi- gungsansprüche für die entsprechend §§ 39 bis 42 BauGB ein- getretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögens- nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbei- geführt wird. Lindau (B), den 13.01.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister www.lindau.de Klick dich rein und du weißt mehr! Der Präsident des Städtepart- nerschaftskomitees von Chelles, Bernard Pilot, ist am 14. Januar im Alter von 72 Jahren verstor- ben. Der gebürtige Elsässer galt als einer der wichtigsten Ansprechpartner für die Städte- partnerschaft zwischen Chelles und Lindau. Seit er 1983 unter dem damali- gen Cheller Bürgermeister Char- les Cova in den Stadtrat ge- wählt wurde, nahm er sich in ganz besonderer Weise der Part- nerschaft an. Ab dem Jahr 1989 hatte er als Präsident des Part- nerschaftskomitees die Bande der deutsch-französischen Freundschaft fest in der Hand. Anlässlich des 30-jährigen Städ- tepartnerschafts-Jubiläums im Jahr 1994 zeichnete ihn die Stadt Lindau mit der Partnerschafts- Bürger-Ehrenmedaille aus. Für Bernard Pilot war es Ehrensache, bei allen Begeg- nungen zwischen der Stadt Chelles und Lindau dabei zu sein. Begleitet wurde er stets von seiner Ehefrau Jeanne. So war beispielsweise die Teilnah- me am traditionellen Kinder- fest im Juli ein fester Bestand- teil der Besuche in Lindau. Mit seinem hohen persönlichen Engagement trug Bernard Pilot maßgeblich zum Fortbe- stehen der Jumelage bei. Im Mai vergangenen Jahres ver- lieh Oberbürgermeister Dr. Gerhard Ecker Bernard Pilot anlässlich des 50. Jubiläums der Städtepartnerschaft die Goldene Stadtmedaille, eine der höchsten Auszeichnungen der Stadt Lindau. Pilot setzte sich mit unermüdlichem En- gagement immer für die Städ- tepartnerschaft ein. Die bewegende Trauerfeier in der Kirche St. André mit anschließender Beisetzung fand vergangenen Dienstag in Chelles statt. Lindaus Bürger- meister Dr. Uwe Birk, die Cheller Ehrenbürger Petra Meier to Bernd-Seidl, Jürgen Müller und Karl-Heinz Ball sowie die Städtepartnerschafts - beauftrage Marion Miller reis- ten nach Chelles, um Bernard Pilot die letzte Ehre zu er- weisen. BR Unermüdlich für die Städtepartnerschaft eingesetzt Bernhard Pilot Präsident des Städtepartnerschaftskomitees verstorben Bernard Pilot letztes Jahr in Lindau.

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