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BZ 25.10.2014 - Amtsblatt

25. Oktober 2014 BZ Nr. 43/14 3 Amtsblatt / Berichte aus Lindau Es macht mich stolz, dass wir vor kurzem d i e n e u e Hauptfeuer- wache Lindau mit integrier- tem Techni- schem Hilfs- werk nach nur einem Jahr Bauzeit seiner Bestimmung übergeben konnten. Damit wird die Sicherheit für unse- re Bürgerinnen und Bürger auf eine neue Basis gestellt, gemäß unserer rechtlichen Verpflichtung, für den Feu- erschutz in unserer Stadt zu sorgen. Unsere Feuerwehr wurde in diesem Jahr 160 Jahre alt. 1854 läutete noch der Turm- wächter von St. Stephan die Feuerglocke, wenn er einen Brand bemerkte und die städtische Löschmannschaft rückte aus. Doch eines ist in all diesen Jahren gleich geblieben, die Bereitschaft von Männern und Frauen, sich für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger einzusetzen und die Kameradschaft zu pflegen. Dafür haben wir mit dieser neuen Wache nun einen zeitgemäßen, funktionalen und architekto- nisch ansprechenden Rah- men geschaffen. Danke an all die Frauen und Männer, die sich bei der Feuerwehr oder dem Tech- nischen Hilfswerk engagie- ren. Ihre Arbeit ist unver- zichtbar für unsere Stadt! Sie gewährleisten täglich die Sicherheit von Mensch, Tier und Vermögen oder lei- sten oft Erste Hilfe bei einem Unfall. Ich freue mich, dass Feuer- wehr und THW ihre Aufga- ben mit diesem neuen Ge- bäude nun bestens erfüllen können und wünsche allen gutes Gelingen bei ihren anspruchsvollen Einsätzen. Ihr Dr. Gerhard Ecker Auf ein Wort Dr. Gerhard Ecker, Oberbürgermeister Weihnachtsbäume gesucht Für unsere Hafenweihnacht suchen wir noch Weihnachtsbäume. Ist Ihr Tannenbaum im Vorgarten zu groß geworden? Gerne lassen wir ihn, nach vorheriger Besichtigung, kostenlos bei Ihnen entfernen und abholen. Bitte rufen Sie uns an: – Stadtgärtnerei Lindau: 08382/93810 oder – Kulturamt Lindau: 08382/27756517 Stadt Lindau (Bodensee) Vollzug der Straßenverkehrsordnung Ende der Parkgebührenpflicht für das Jahr 2014 auf dem Parkplatz Lindenhofbad Laut Rechtsverordnung über die Festsetzung der Parkgebühren besteht für den Parkplatz Lindenhofbad in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober jeden Jahres Parkgebührenpflicht. Die Gebührenpflicht endet deshalb am Donnerstag, 31. Oktober 2013. Lindau (B), den 25.10.2014 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Fundamt Lindau (Bodensee) verloren/gefunden Im Fundamt der Stadt Lindau (B) wurden in der Zeit vom 27.08.2014 bis zum 17.10.2014 folgende Fundgegenstände abgegeben: - Schmuck (Halsketten, Ohrringe, Armkettchen, Anhänger, Brosche, Ringe) - Jacke & Damenjacke - Bolzenschneider - Minigeldbörse - Messer - Feuerlöscher - Handys - Stromzähler - Armbanduhren - Brillen - Nagelzwicker - Fotofilm - Digitalkamera - Schirm - Fahrradtasche - Sportlenkdrachen Diese Gegenstände können vom Verlierer unter genauer Beschreibung des Fundgegenstandes und des Verlustortes von Mo. – Fr. 7.30 Uhr – 12.30 Uhr und zusätzlich mittwochs 14.00 Uhr – 17.30 Uhr abgeholt werden. Fundamt, Bregenzer Str. 12, 88131 Lindau (B), Tel.: 08382/918-317, Fax: 08382/918-328, E-Mail: fundamt@lindau.de Fahrräder werden im städt. Bauhof verwahrt und regis- triert; evtl. Rückfragen richten Sie bitte unmittelbar an den Bauhof, Bleicheweg 14, Telefon 08382/9380-0 oder -717. Grundstücke richtig entwässern Informationsveranstaltung In den letzten Jahren rück- te die Grundstücksent- wässerung als aktuelles Thema der Abwasserwirt- schaft immer weiter in den Mittelpunkt. So ist dann auch ihre Bedeutung für den Gewässerschutz in Deutschland aufgrund der Fakten längst klar: rund 1 Mio. Kilometer Abwasser- leitung auf den privaten Grundstücken weisen eine Schadensrate von ca. 70 % auf! Eine gut funktionierende Grundstücksentwässerung ist wichtig. Aber geben wir es zu – in unserem täglichen Leben interessiert uns die Abwasser- entsorgung herzlich wenig. Wir drücken auf die Spültaste der Toilette, wir ziehen den Stöpsel aus der Badewanne oder lassen das Abwasser einfach über einen Ablauf weglaufen. Wohin es abfließt, darüber machen wir uns in der Regel keine großen Ge- danken. Wenn jedoch plötz- lich kein Abwasser mehr abfließt, wenn Keller überflu- tet werden, wird uns die Wichtigkeit einer reibungslo- sen Abwasserbeseitigung erst richtig bewusst. Gründe für solch unangeneh- me Ereignisse können defek- te Entwässerungsanlagen sein. In der Entwässerungs- satzung der Stadt Lindau ist unter § 12 Abs. 2 Folgendes aufgeführt: „Der Grundstücks- eigentümer ist verpflichtet, die von ihm zu unterhalten- den Grundstücksentwässe- rungsanlagen in Abständen von zehn Jahren durch einen fachlich geeigneten Unter- nehmer auf Bauzustand, ins- besondere Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit untersu- chen und festgestellte Män- gel beseitigen zu lassen.“ Eine weitere gesetzliche Grundlage ist das Wasser- haushaltsgesetz (§§60,61), das aussagt, dass jeder Ka- nalnetzbetreiber, also auch jeder Grundstückseigentü- mer verpflichtet ist, seine Ent- wässerungsanlage den An- forderungen entsprechend zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Das bedeutet, dass Abwasserleitungen, Schächte und weitere Abwas- seranlagen regelmäßig über- prüft, gewartet und – soweit erforderlich – auch saniert werden müssen. Dies betrifft nicht nur Neu- baumaßnahmen, sondern alle Abwasseranlagen, insbe- sondere auch den Zustand bestehender Entwässerungs- systeme. Damit sind neben den öffentlichen Kanalisatio- nen auch die privaten Grund- stücksentwässerungsanlagen (GEA) flächendeckend zu un- tersuchen. Die Stadt Lindau erarbeitete deshalb ein Kon- zept für die GEA, bei dem die Bürger im Vorfeld aufgeklärt und einbezogen werden. Die Grundstückseigentümer werden angeschrieben und aufgefordert ihre GEA zu überprüfen. Bei diesem Schreiben liegt ein Angebot zur gemeinschaftlichen TV- Untersuchung mit Dichtheits- nachweis bei. Die Stadt Lin- dau organisiert dabei die Untersuchung für Teilgebiete (Straßenzug). Die Kosten für die TV-Untersuchung muss der Grundstückseigentümer übernehmen. Danach findet, durch ein von der Stadt Lindau ausgewähl- tes Ingenieurbüro, die Aus- wertung der TV-Unter- suchung und der Dichtheits- prüfung statt. Stellt das Ing.- Büro Schäden an der GEA fest, wird ein Sanierungs- konzept mit Kostenschätzung erstellt. Die Kosten für diese Auswertung und Erstellen des Sanierungskonzept durch das Ingenieurbüro über- nimmt die Stadt Lindau. Ein gutes Sanierungskonzept hilft Kosten sparen. Zu be- rücksichtigen ist, dass sich Schäden mit der Zeit weiter vergrößern. Die in einem Sanierungskonzept vorgese- henen Maßnahmen haben deshalb Auswirkungen auf die Betriebssicherheit, den Wert der GEA und die Sanie- rungskosten von morgen. Sollen der Wert des Kanalnet- zes erhalten und die Betriebs- sicherheit verbessert werden, sollte anhand des Sanie- rungskonzeptes bevorzugt die Erneuerung mit hoher Nutzungsdauer gewählt wer- den. Dies kann jedoch kurzfri- stig höhere Sanierungsko- sten zur Folge haben. Die Stadt Lindau möchte durch Informationsveranstal- tungen die Bürger über die Notwendigkeit der Werter- haltung ihrer Grundstücks- entwässerung aufklären. Es soll Transparenz und Offen- heit zwischen den Bürgern und der Stadt Lindau ge- schaffen werden. Die Bürger sollen „mitgenommen“ und ausreichend informiert wer- den. HS Hermann Dorfmüller verstorben Die Stadt Lindau (B) trauert um ihren langjährigen ehemaligen Stadtrat Hermann Dorfmüller. Hermann Dorfmüller war tief in seiner Heimatstadt verwurzelt, deren Geschicke er drei Jahrzehnte lang als Stadtrat mitbestimmte. Als überzeugter Sozialdemokrat engagierte er sich in vielen Berei- chen, wobei er den Themen Frieden, Umweltschutz, Völkerverstän- digung und Jugend beonders zugewandt war. Großen Stellenwert hatte für ihn der europäische Gedanke und die deutsch-französische Freundschaft. Sein engagiertes Wirken für den Schüleraustausch und die langjährige Leitung des Jugend- lagers in Hossegor führten zur Verleihung der Cheller Ehrenbürger- schaft im Jahre 2004. Hermann Dorfmüller hat sich um Lindau verdient gemacht. Wir gedenken seiner in großer Dankbarkeit. STADT LINDAU (BODENSEE), gez. Dr. Gerhard Ecker, Oberbürgermeister

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