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BZ 30.08.2014 - Amtsblatt

30. August 2014 BZ Nr. 35/14 6 Amtsblatt / Berichte aus Lindau Am 19. August konnten Oberbürgermeister Dr. Gerhard Ecker und Bürger- meister Karl Schober die neue Brücke an der Schloßstraße über die Oberreitnauer Ach bei einem kleinen Festakt dem Verkehr übergeben. Ein Neubau war notwen- dig geworden, weil bei der letzten großen Brücken- überprüfung erhebliche Mängel an der Tragwerks- konstruktion erkennbar wurden. Als kostengünstigste und nachhaltigste Lösung wählte die Tiefbauabteilung der Stadt für die neue Brücke ein Rechteckprofil. Damit konnte auch die Sperrung der Schloßstraße möglichst kurz gehalten werden. Nach Rück- sprache mit den betroffenen Landwirten und der Unteren Naturschutzbehörde wurde vereinbart, im Juli und August zu bauen. Die Bauar- beiten wurden durch die star- Neue Brücke über die Schloßstraße dem Verkehr übergeben Mängel an der Tragwerkskonstruktion machten einen Neubau notwendig ken Regenfälle erschwert, was die geplante Bauzeit annähernd verdoppelte. OB Dr. Ecker bedankte sich bei allen, die während der Bauzeit einen nicht unerhebli- chen Umweg in Kauf nehmen mussten, für ihr Verständnis. Sein Dank galt auch verschie- denen Anliegern, die den Neubau ermöglicht haben. Für den nicht motorisierten Verkehr konnte das Tiefbau- amt eine provisorische Holz- brücke anbieten. Hierzu hat der städtische Bauhof auch Teile der alten Holzkonstrukti- on verwenden können. Auch das hat Kosten gespart. Die Holzbrücke wird demnächst wieder abgebaut und im Bau- hof eingelagert, um für künfti- ge Brückenbauten ein Provi- sorium vorhalten zu können. Die Bauarbeiten wurden von der Firma Hebel aus Mem- mingen ausgeführt. Im Zuge des Neubaus wurden auch gleich die Gasleitung der Stadtwerke und die Wasser- leitung der Handwerksgruppe erneuert. Vier Betonteile mit einem Gewicht von je 20 Tonnen bilden die neue Brücke. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,5 Meter, die Gehwegbreite 1,5 Meter. Die Kosten belaufen sich auf rund 150.000 Euro. Die Kostenschätzung konnte eingehalten werden. Die neue Brücke hat jetzt eine Tragfä- higkeit von 60 Tonnen. Auch an die Tierwelt wurde ge- dacht. Beidseitig besteht jetzt eine längslaufende Amphi- bienbrücke im Durchlass. Abschlussarbeiten, wie ein neues Brückengeländer und die Neubepflanzung des Um- feldes werden in den nächs- ten Wochen folgen. Der Fein- belag kann nach den erfolg- ten Absetzungen nächstes Jahr aufgebracht werden. OB Dr. Ecker dankte allen am Bau Beteiligten für die rasche und gute Arbeit und freute sich, dass die Anwohner und Anlieger die Brücke über die Ach wieder uneingeschränkt nutzen können. WV Das Verwaltungsgericht Augsburg (VG) ist in einem Eilverfahren in seinem Be- schluss vom 4. August der Auffassung, die Achstraße sei bereits 1980 insgesamt technisch endgültig her- gestellt worden. Aufgrund einer Änderung der Recht- sprechung des Bundesver- fassungsgerichts (BVerfG) im Jahr 2013 und des Bay- erischen Kommunalabga- bengesetzes im Jahr 2014 sei daher eine Abrechnung der Straße heute nicht mehr möglich. Die Stadt setzt daher dem Landkreis und den weiteren Anliegern der Achstraße die erlassenen Bescheide aus und zahlt bereits bezahlte Beträge zurück, obwohl die Stadt hierzu rechtlich nicht verpflichtet ist. Aufgrund die- ser unter Fachleuten umstrit- tenen VG-Entscheidung ist eine Hauptsachenentschei- dung des Bayerischen Ver- waltungsgerichtshofs (VGH) notwendig, die von der Stadt durch ein Widerspruchs- und Klageverfahren herbeigeführt wird. Eine damals überraschende Entscheidung des BVerfG im März 2013 hat nunmehr große Auswirkungen auf die Abrechenbarkeit von Erschlie- ßungsanlagen, insbesondere beim Neubau von Straßen. Sie hat zur Folge, dass die Erhebung von Erschließungs- beiträgen – anders als früher – zeitlich nicht mehr unbe- grenzt möglich ist. Verwaltungsgericht sieht Abrechnungshindernis Erschließungsbeitrag Achstraße – Stadt will durch Hauptsachenentscheidung Rechtssicherheit Die klare Rechtslage bis 2013 war, dass Erschließungsbei- träge zeitlich unbegrenzt er- hoben werden durften und zwar bis alle erforderlichen Maßnahmen zur endgültigen Herstellung der Erschließungs- anlage, wie z.B. auch der Grunderwerb, abgeschlossen waren. Diese Rechtslage wurde regelmäßig durch den VGH bestätigt und veranlass- te einige Kommunen, sich mit der Abrechnung von erstmals hergestellten Straßen etwas Zeit zu lassen. Auch durch diese neue und nicht zu erwartende Rechtsla- ge war die Stadt gezwungen ihre Erschließungsbeitrags- fälle der Vergangenheit auf- zuarbeiten. Es wurde hierzu bereits mehrfach in der BZ berichtet. Eine dieser auf- gegriffenen Maßnahmen ist die Erschließungsbeitragsab- rechnung der Achstraße. Den Anliegern, d.h. auch dem Landkreis Lindau (B), wurden im April/Mai entsprechende Erschließungsbeitragsbe- scheide zugestellt. In dem Rechtsstreit zwischen der Stadt und dem Landkreis ging es nun im Rahmen eines Eil- verfahrens um die Frage, ob der Erschließungsbeitrag so- fort zu bezahlen ist. Streitge- genstand war nicht die Er- schließungsbeitragsabrechnung insgesamt. Bei der Anforde- rung von Abgaben ist nämlich trotz eines Widerspruchs oder einer Klage die Abgabe zu- nächst sofort zu entrichten. Der Beitragsschuldner kann dies durch einen Antrag um- gehen. Diesen hat der Land- kreis Lindau (B) gestellt. Es wurde geprüft, ob Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Er- schließungsbeitrags bestehen. Diese nahm das VG Augsburg an, so dass der Beitrag nicht sofort zu entrichten ist. Über die grundsätzliche Frage der Rechtmäßigkeit der Er- schließungsbeitragsabrech- nung der Achstraße wurde damit noch nicht entschie- den. Das VG meint auf Seite 24 der Beschlussgründe, der erst 2013 endgültig fertigge- stellte Gehweg hat zwar die Funktionsfähigkeit der Er- schließungsanlage beein- trächtigt; das „dürfte wohl auch aus heutiger Sicht“ aber „noch als hinnehmbar anzu- sehen sein“. Die Zweifel des VG sind offensichtlich. Die Achstraße ist zwar bereits 1980 mit beidseitigen Gehwe- gen hergestellt worden. Im Bereich des heutigen Gebäu- des Achstraße 23d bestand jedoch eine Verengung des Gehweges, aufgrund des da- maligen Gebäudes Achstraße 23, das in den Gehweg hinein- ragte. Nach Auffassung der Stadt und einiger zur Beurtei- lung herangezogener Fachkol- legen war die Achstraße erst mit der durchgängigen Her- stellung des Gehweges tech- nisch endgültig hergestellt. Das VG vertritt hier eine ande- re Auffassung dahingehend, dass die Achstraße bereits 1980 technisch endgültig her- gestellt worden sei, da die Verengung des Gehweges im Bereich des damaligen Gebäu- des Achstraße 23 hierfür nicht entscheidungsrelevant sei. Aufgrund dieser Entschei- dung erstattet die Stadt allen Beitragspflichtigen, auch denen, die sich nicht gegen den Bescheid gewandt haben, den bezahlten Erschließungs- beitrag vorläufig zurück, ob- wohl die Stadt hierzu recht- lich nicht verpflichtet ist. Mangels gesicherter Recht- sprechung zur neuen Rechts- lage gibt es Klärungsbedarf, insbesondere auch hinsicht- lich weiterer anstehender Er- schließungsbeitragsabrech- nungen in der Stadt. Die Stadt wird daher eine oberge- richtliche Hauptsachentent- scheidung herbeiführen, um eine für alle Beteiligten end- gültige rechtliche Klärung zu erreichen und um hierdurch auch möglichst große Rechts- sicherheit für andere Abrech- nungsfälle zu schaffen. Ungeachtet dieser vorläufi- gen Entscheidung des VG muss und wird die Stadt die anderen Altfälle aus dem Erschließungsbeitragsrecht aufarbeiten und – soweit noch möglich – zu einer Abrech- nung führen. Dies auch des- halb, da es sich um Einnah- men für bereits erbrachte Leistungen im Straßenbau und die damit verbundene Grundstückserschließung handelt. Vor dem Hintergrund der städtischen Aufgaben und Ausgaben kann die Stadt auf ihr zustehende Einnah- men nicht verzichten. Die Entscheidung des VG bezieht sich ausschließlich auf die Altfälle aus dem Erschlie- ßungsbeitragsrecht. Aktuelle Ausbaumaßnahmen sind hiervon nicht betroffen. WV Im Fall der Lindauer Achstraße sind sich die Stadt Lindau (B), Anlieger und das Verwaltungsgericht über die Abrechnungszulässigkeit noch nicht einig. BZ-Foto: WV Bürgermeister Karl Schober und Oberbürgermeister Dr. Gerhard Ecker gaben am 19.8. die neue Brücke über die Oberreitnauer Ach frei. BZ-Fotos: WV

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