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BZ 08.11.2014 - Amtsblatt

8. November 2014 BZ Nr. 45/14 5 Die Stadt Lindau -Stadtbauamt- hat am 16.10.2014 folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: Aktenzeichen: 067/2014 Aeschach Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung des Schülerwohnheimes Lindau Baugrundstück: Reutiner Straße, Flur Nr.: 232/0 u.234/1 Gemarkung: Aeschach Das oben bezeichnete Bauvorhaben wird entsprechend den eingereichten Bauvorlagen und mit dem Geneh- migungsvermerk versehenen Plänen genehmigt. Gründe: Zur Entscheidung über den Bauantrag ist die Stadt Lindau (B) zuständig (Art. 53 BayBO und Art. 3 (1) 1 BayVwVfG i.V. mit § 1 der Verordnung über die Aufgaben der Großen Kreisstädte vom 25. 03. 1991 - GVBl. S. 123). Die Bau- genehmigung wurde nach Art. 68 (1) BayBO erteilt, weil das Vorhaben keinen öffentlich rechtlichen Vorschriften widerspricht, die – da kein Sonderbau (Art. 2 (4) BayBO) vorliegt – im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach Art. 59 (1) BayBO zu prüfen sind. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Lindau (B)) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweis- mittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Mög- lichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.w - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffent- liche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Stadtbauamt, SG Bauordnung, Bregenzer Straße 8, 1. Stock, Zi. Nr. 8.1.24 während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Feuerbach, unter der Rufnummer 918-625 hierfür einen Termin zu vereinbaren. Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Lindau (B), den 16.10.2014 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Die Stadtentwässerungswerke Lindau (B) suchen zum 01.09.2015 eine/n Auszubildende/n für den Beruf „Fachkraft für Abwassertechnik“ Während der 3-jährigen dualen Ausbildung wechseln sich die praktische Ausbildung im Klärwerk Lindau und die theoretische Ausbildung im Bildungszentrum Lauingen an der Donau ab. Sie lernen u.a.: - wie man modernste Abwasserreinigungsanlagen überwacht, kontrolliert und wartet - mit modernster Softwaretechnik umzugehen - wie man die dafür nötigen Maschinen und Anlagen bedient - wie man Störungen im Betriebslauf erkennt und abstellt - wie man Laboruntersuchungen durchführt - wie man sich wichtige Elektrokenntnisse aneignet und anwendet - wie man im Team Probleme angeht und löst Voraussetzung für Ihre Bewerbung ist ein guter Haupt/- oder Realschulabschluss sowie Teamfähigkeit und Einsatz-bereitschaft. Für nähere Auskünfte steht Ihnen der Abwassermeister, Herr Ehnis, Tel. 08382/964113, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit vollständigen Unterlagen, die Sie bitte bis spätes- tens 23.11.2014 an unten stehende Adresse richten. Stadt Lindau (B), Personalabteilung, Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108 Amtsblatt / Berichte aus Lindau Verlag: Lindauer Bürgerzeitung Verlags-GmbH & Co. KG Herbergsweg 4 88131 Lindau (B) www.bz-lindau.de Geschäftsführung (V.i.S.d.P.): Hans-Jörg Apfelbacher (APF) Oliver Eschbaumer (OE) E-Mail: verlag@bz-lindau.de Telefon: 08382/50410-41 Telefax: 08382/50410-49 Verantwortlich für die Seiten 1 bis 5: Presseamt Stadt Lindau (B) Lena Choi (LC) Birgit Russ (BR) ausgenommen „Ansichten“ Anzeigen: Hermann J. Kreitmeir E-Mail: kreitmeir.lindau@t-online.de Telefon: 08382/233-30 Telefax: 08382/233-14 Mobil: 0171/5460458 Gisela Hentrich E-Mail: giselahentrich@gmx.de Telefon: 08382/75090-37 Telefax: 08382/75090-38 Mobil: 0162/2395237 Anzeigenservice: E-Mail: anzeigen@bz-lindau.de Telefax: 08382/50410-49 Redaktion: Heike Grützmann (HG) E-Mail: redaktion@bz-lindau.de Telefon: 08382/50410-42 Telefax: 08382/50410-49 Hans-Jörg Apfelbacher (APF) Stefan Seufert (STS) Herstellung: Bodensee Medienzentrum GmbH & Co. KG, Lindauer Straße 11, 88069 Tettnang Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 16 vom 01.01.2014. Es gelten die allge- meinen Geschäftsbedingungen des Verlages. Auflage: 16.500 Exemplare Erscheinungsweise: 14-täglich samstags Bezug in Lindau/Bodensee: Kostenlos an alle Haushalte Bezug in PLZ-Region 88: Abonnement 18,00 Euro/Jahr Bezug deutschlandweit: Abonnement 38,00 Euro/Jahr ZB Lindauer Bürgerzeitung Impressum Dreharbeiten in Lindau Neuer Bildkalender Deutsch-Französische Kinoproduktion Lindauer Kulturerbe Alter Friedhof e.V. Vom 11. bis 17. Novem- ber finden an verschiede- nen Orten im Lindauer Stadtgebiet Dreharbei- ten für den Kinofilm „Bamberski – Der Fall Kalinka“ statt. Die aufwendige deutsch- französische Produktion mit bekannten Darstellern in den Hauptrollen wird u.a. vom Film- und Fernseh- Fonds Bayern unterstützt. Die Produktionsfirma, die mit einem Großaufgebot von Personal und Fuhrpark vor Ort ist, dreht an unter- Der Förderverein „Lin- dauer Kulturerbe Alter Friedhof e.V.“ wird wie- der einen Bildkalender 2015 herausbringen. Das Titelbild zeigt die Kröll- Kapelle, die im nächsten Jahr ihr 500-jähriges Be- stehen feiern kann. „Dieses Ereignis ist natür- lich Anlass für uns gewe- sen“, freut sich Vorsitzender Peter Borel, „insgesamt auf die Erfolgsgeschichte beim Alten Friedhof hinzuweisen“. Die Gestaltung ist gegen- über dem Kalender von 2013 wesentlich aufwändiger, die Rückseiten der Kalender- blätter bieten jeweils Infos zu den einzelnen Grabstät- ten oder zur Geschichte des Friedhofs insgesamt. In den letzten beiden Jahren wurden über 60 Gräber von der Stadt, dem Verein und vielen Bürgern für die Res- taurierung in Auftrag gege- ben. Momentan wird die Kapelle innen mit einem schiedlichen Orten auf der Insel sowie auf dem Fest- land, so im Lindenhofpark und in Aeschach. Während der Drehzeit kommt es daher an verschiedenen Plätzen im Stadtgebiet zu Behinderungen. Vor allem auf der Insel müssen zeit- weise einzelne Straßen und Plätze gesperrt werden. Der Seeparkplatz P5 wird als Basis von der Produktions- firma genutzt und ist daher auf dem befestigten Teil direkt hinter dem Kiosk in der Zeit von 12.11. bis 18.11. teilweise gesperrt. LC neuen Putz versehen, um der Feuchtigkeit Herr zu werden. Am Sonntag, 23. November, wird der Eintracht Liederhort um 17 Uhr mit einem Chor- konzert der innen renovierten Kapelle Glanz verleihen. Bei dieser Gelegenheit wir auch der neue Kalender zum Ver- kauf angeboten. PB Der neuen Kalender gibt‘s in Buchhandlungen und im Lindau- park. BZ-Foto: PB

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