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BZ 10.01.2015 - Amtsblatt

10. Januar 2015 BZ Nr. 02/15 2 Amtsblatt / Berichte aus Lindau Die Lindauer Wohnungs- gesellschaft (GWG) rea- giert auf die große Nach- frage nach bezahlbarem Wohnraum und baut an der Ludwig-Kick-Straße 26 neue Wohnungen. In den drei geplanten Gebäu- den sind auch elf barrierefreie Zwei- bis Dreizimmerwoh- nungen geplant. Anfang 2016 soll das Bauprojekt abge- schlossen sein. Im Dezember fand der Spa- tenstich an der Ludwig-Kick- Straße 60-64 unter Beisein von Oberbürgermeister Dr. Gerhard Ecker, GWG- Geschäftsführer Alexander Mayer sowie Vertretern der Baufirma und des Architek- turbüros statt. 2015 und 2016 errichtet die GWG insgesamt GWG baut über 200 neue Wohnungen Bezahlbarer Wohnraum an der Ludwig-Kick-Straße über 200 neue Wohnungen. Dabei ist sie immer bestrebt, bezahlbare Wohnungen anzu- bieten, auch um das Miet- preisniveau in Lindau zu dämpfen. LC Begehen mit Schwung den Spatenstich: Jochen Keller von Züblin, Architekt Rainer Spahlinger, OB Dr. Gerhard Ecker sowie Florian Klee, Judith Pless und Alexander Mayer von der GWG. BZ-Foto: LC Bekanntmachung: Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 Letztmals ergingen nach der Hauptveranlagung zum 01.01.1974 aufgrund der finanzamtlichen Messbe- scheide für alle wirtschaftlichen Einheiten generell Grundsteuerbescheide. Weitere Grundsteuerbescheide wurden und werden nach später folgenden finanzamtlichen Grundsteuermessbescheiden bekannt gegeben. Dies gilt insbesondere bei Neu- und Nachveranlagungen. Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2015 wird hiermit gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl I S. 2794), die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 in gleicher Höhe wie im Vorjahr fest- gesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2015 erhalten, im Kalenderjahr 2015 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2014 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2015 zugegangen wäre. Auf den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid der Stadt Lindau (Bodensee) wird insoweit verwiesen. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2015 zur Zahlung fällig. Bei jährlich festgesetzter Zahlungsweise ist der Jahresbetrag der Grundsteuer zum 01. Juli 2015 zu entrichten (§ 28 Grundsteuergesetz). Sollten sich der Hebesatz, die Bemessungsgrundlagen oder die Eigentumsverhältnisse rückwirkend ändern, werden neue Grundsteuerbescheide erteilt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Wider- spruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Lindau/Bodensee) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Lindau/ Bodensee) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Lindau (B), den 10.01.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) „Affenbrot und Baum“ Politfilm im Club Vaudeville am 13. Januar Die 21-jährige Potsdame- rin Leonie Donath hat ein Jahr lang in Ghana gelebt und bei dem Schulprojekt „Baobab-School“ mitge- arbeitet. Entstanden ist daraus der Dokumentar- film „Affenbrot und Baum“, der den Auftakt zur Politfilmreihe 2015 macht. Die Waldorflehrerin Edith de Vos hat 2001 in Ghana das Schulprojekt „Baobab- School“ gegründet, eine Schule für Handwerk und Kunsthandwerk, in der Ju- gendliche und Körperbehin- derte aus armen Verhältnis- sen lernen können. Die Jugendlichen können neben der Schulausbildung in der Baobab-School auch ver- schiedene Handwerke erler- nen, z.B. Nähen, Weben, Tischlern oder Batiken. Gera- de für Kinder und Jugendli- che aus armen Familien ist dieses Projekt wichtig, denn in Ghana können viele Fami- lien ihren Kindern keinen Schulbesuch finanzieren, Baobab aber ist kostenfrei. Die heute 21-jährige Leonie Donath hat 2013 an der Wal- dorfschule Potsdam ihr Abitur gemacht und danach ein Jahr lang in dem Dorf Kissi in Ghana beim Schul- projekt „Baobab-School“ mitgearbeitet. Dabei hat sie den Dokumentarfilm „Affen- brot und Baum“ gedreht. Der Film beginnt mit der Geschichte einer Schülerin der Baobab-Schule, die auf ihrem Weg zur Schule und durch den Alltag begleitet wird, wodurch die Beson- derheiten des Schullebens offenbar werden. Der Film zeigt aber auch, wie das Schulprojekt finanziert wird und zeigt die Zweigstelle des Baobab-Projekts: das Hostel, den Laden und das vegan- vegetarische Restaurant in der größeren Stadt Cape Coast, dessen Einnahmen der Schule zugutekommen. Die junge Filmemacherin Leonie Donath möchte sich nun mit einem Ausschnitt ihres Dokumentarfilms für ein Cinematografie-Studium an einer Filmuniversität be- werben und sagt, dass das Wichtigste, was sie in Ghana gelernt hat, ist, den Moment zu genießen und das Leben und die Menschen auf sich zukommen zu lassen. Mehr über das Baobab-Pro- jekt in Ghana unter www. baobab-children-foundation.de. Der Film läuft am 13. Januar um 20:00 Uhr im Club Vau- deville. Zum Nachfilmge- spräch ist Leonie Donath selbst anwesend, um von ihrem Jahr in Ghana und den Dreharbeiten zu berich- ten und Fragen zu ihrem Film zu beantworten. Unter- stützt wird das Politkino von der Lokalen Agenda 21 der Stadt Lindau, „pax christi / friedensräume“, „attac“ und Amnesty International. JG Politkino im Club Vaudeville, V. Behringstraße 6-8, am 13.01.2015 um 20 Uhr, Einlass 19.30 Uhr, Eintritt frei, um Spenden wird gebeten BZ-Foto: LD Fundamt Lindau (Bodensee) verloren/gefunden Im Fundamt der Stadt Lindau (B) wurden in der Zeit vom 04.11.2014 bis zum 05.01.2015 folgende Fundgegenstände abgegeben: - SIM-Karte - Brillen - Mütze - Halskette - Handy - Ring - Schlüssel - Geldbörse - Tüte mit Geschirr Diese Gegenstände können vom Verlierer unter genauer Beschreibung des Fundgegenstandes und des Verlustortes von Mo. – Fr. 7.30 Uhr – 12.30 Uhr und zusätzlich mittwochs 14.00 Uhr – 17.30 Uhr abgeholt werden. Fundamt, Bregenzer Str. 12, 88131 Lindau (B), Tel.: 08382/918-317, Fax: 08382/918-328, E-Mail: fundamt@lindau.de Fahrräder werden im städt. Bauhof verwahrt und regis- triert; evtl. Rückfragen richten Sie bitte unmittelbar an den Bauhof, Bleicheweg 14, Telefon 08382/9380-0 oder -717.

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