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BZ 10.01.2015 - Amtsblatt

10. Januar 2015 BZ Nr. 02/15 4 Amtsblatt / Berichte aus Lindau Bekanntmachung Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen Alle Personen, Organisationen, Vereine usw., die im Stadtgebiet Lindau öffentliche Fasnachtsveranstaltun- gen, Tanzveranstaltungen, Hausbälle usw. durchführen, werden daran erinnert, dass diese – unter Angabe von Ort und Zeit – spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen sind. Die Anzeige ist bei der Stadtverwaltung Lindau (B), Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bregenzer Straße 12, Zimmer 12.0.08 vorzunehmen. Ausschmückung von Versammlungs- und Wirtschaftsräumen anlässlich Fasnachtsveranstaltungen Anlässlich von Fasnachtsveranstaltungen werden Versammlungs- und Wirtschaftsräume gerne mit Papier- schlangen, Lampions, Girlanden, Papierblumen usw. ausgeschmückt, die verhältnismäßig leicht brennbar sind. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 19 der Verordnung über die Verhütung von Bränden Räume, die dem Aufenthalt einer größeren Anzahl von Menschen dienen, und Rettungswege aus solchen Räumen nicht mit leicht entzündbaren Stoffen ausgeschmückt werden dürfen. Papier und Kunststoffe dürfen hierfür nur verwendet werden, wenn sie mindestens schwer entflammbar sind. Ausschmückungen aus natürlichem Pflanzenschmuck (insb. Reisig u.ä.) dürfen sich nur so lange sie frisch sind in den Räumen befinden. Zu- und Ausgänge, Hinweise auf Ausgänge, Brandschutzeinrich- tungen und Sicherheitskennzeichen dürfen durch Ausschmückungsgegenstände nicht verstellt oder ver- hängt werden. Für Ausschmückungen in notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen darf nur nichtbrennbares Material verwendet werden. Dies ist bei einer eventuellen Deko im Treppenbereich zu beachten. Elektrische Leuchten dürfen in Räumen nicht so mit brennbaren Stoffen umgeben werden, dass diese entzündet werden können. Soweit in Wirtschafts- und Versammlungsräumen (Gaststätten, Clubräumen, Turnhallen usw.) für die Fasnachtszeit Ausschmückungsgegenstände angebracht wurden, die leicht entzündbar sind, müssen diese aus Gründen der Feuersicherheit sofort entfernt werden. Lindau (B), den 04.01.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Anmeldeverfahren für das Kinderbetreuungsjahr 2015/2016 in den Lindauer Kinderbetreuungseinrichtungen In den städtischen, kirchlichen und freigemeinnützigen Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten und Horten) können die Kinder für das kommende Kinderbetreuungsjahr 2015/2016 noch bis 27.03.2015 angemeldet werden. Wir bitten darum, mit der jeweiligen Leiterin telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die Kindertageseinrichtungen sind wie folgt telefonisch erreichbar: Einrichtung Stadtteil Plätze Telefon Städt. Kindertageseinrichtung „Am Hoyerberg“ Hoyren Kindergarten + Krippe 25734 Städt. Kindertageseinrichtung „Villa Engel“ Aeschach Kindergarten 6524 Städt. Kindertageseinrichtung „Arche Noah“ Reutin Kindergarten + Krippe 977156 Ev. Diakonie Kinderhaus St. Stephan Insel Kindergarten + Krippe 2732615 Ev. Kindergarten St. Verena Reutin Kindergarten 78960 Ev. Kindergarten Christuskirche Aeschach Kindergarten + Krippe 5175 Kath. Kindergarten Maria Ward Insel Kindergarten 5818 Kath. Kindergarten Bethlehem Reutin Kindergarten 6556 Kath. Kindertagesstädte St. Ludwig Aeschach Kindergarten + Krippe 22051 Kath. Kindergarten St. Maria Zech Kindergarten 97111 Kath. Kindergarten St. Johannes d. Täufer Schachen/Bodolz Kindergarten + Krippe 5617 Kath. Kindergarten Zur Hl. Familie Oberreitnau Kindergarten + Krippe 22987 Wald- und Seekindergarten Reutin Kindergarten + Krippe 2732681 Kindergarten Kleine Sonnenstrahlen e.V. Aeschach Kindergarten + Krippe 275079 Tanner Kinderhaus Reutin Kindergarten + Krippe 272186 miniMaxi e.V. Reutin Krippe 3897 Johanniter Kinderkrippe „Seezwerge“ Schachen Krippe 5043476 AWO KiTA Lindau Aeschach Schülerhort + Kindergarten 21536 AWO-Inselhort Insel Schülerhort 2601594 Lindau (B), den 10.01.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Bekanntmachung Hundesteuer Die Stadt Lindau (B) weist darauf hin, dass sämtliche Hunde, die im Stadtgebiet Lindau (B) gehalten werden und über vier Monate alt sind, bei der Stadt zur Sicherung der Hundesteuer angemeldet wer- den müssen. Anmeldepflichtig ist der Halter des Hundes. Anmeldungen nimmt das Stadtsteueramt (Stadtverwaltung, Bregen- zer Straße 4, Zimmer 4.1.07, Telefon 918-205) entgegen. Die An- meldeverpflichtung entfällt für Hundebesitzer, die für ihren Hund bereits im abgelaufenen Jahr Hundesteuer in Lindau (B) entrichteten. Wenn ein über vier Monate alter Hund getötet wird oder verendet, muss ihn der bisherige Halter beim Stadtsteueramt abmelden. Das ausgehändigte Steuerzeichen ist zurückzugeben. Wechselt ein Hund den Halter, so hat der bisherige Halter bei der Abmeldung Name und Wohnung des neuen Halters anzugeben. Dasselbe gilt, wenn ein über vier Monate alter Hund künftig in einer anderen Gemeinde gehalten wird. Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Lindau (B), den 10.01.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Verlag: Lindauer Bürgerzeitung Verlags-GmbH & Co. KG Herbergsweg 4 88131 Lindau (B) www.bz-lindau.de Geschäftsführung (V.i.S.d.P.): Hans-Jörg Apfelbacher (APF) Oliver Eschbaumer (OE) E-Mail: verlag@bz-lindau.de Telefon: 08382/50410-41 Telefax: 08382/50410-49 Verantwortlich für die Seiten 1 bis 5: Presseamt Stadt Lindau (B) Lena Choi (LC) Birgit Russ (BR) ausgenommen „Ansichten“ Anzeigen: Hermann J. Kreitmeir E-Mail: kreitmeir.lindau@t-online.de Telefon: 08382/233-30 Telefax: 08382/233-14 Mobil: 0171/5460458 Gisela Hentrich E-Mail: giselahentrich@gmx.de Telefon: 08382/75090-37 Telefax: 08382/75090-38 Mobil: 0162/2395237 Anzeigenservice: E-Mail: anzeigen@bz-lindau.de Telefax: 08382/50410-49 Redaktion: Heike Grützmann (HG) E-Mail: redaktion@bz-lindau.de Telefon: 08382/50410-42 Telefax: 08382/50410-49 Hans-Jörg Apfelbacher (APF) Stefan Seufert (STS) Herstellung: Bodensee Medienzentrum GmbH & Co. KG, Lindauer Straße 11, 88069 Tettnang Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 17 vom 01.01.2015. Es gelten die allge- meinen Geschäftsbedingungen des Verlages. Auflage: 16.500 Exemplare Erscheinungsweise: 14-täglich samstags Bezug in Lindau/Bodensee: Kostenlos an alle Haushalte Bezug in PLZ-Region 88: Abonnement 18,00 Euro/Jahr Bezug deutschlandweit: Abonnement 38,00 Euro/Jahr ZB Lindauer Bürgerzeitung Impressum THW sucht Köche Ob Jung oder Alt, helfen können alle Das THW Lindau sucht weibliche oder männliche (Hobby-)Köche zur Verpfle- gung der Helferinnen und Helfer. Egal ob nach einem Einsatz oder donnerstags zu den Übungsabenden. Wer Lust hat in einem tollen Team mitzuarbeiten, melde sich persönlich donnerstags ab 19 Uhr (außer in der Feri- enzeit) oder schreibe an den Ortsverband. BZ Technisches Hilfs- werk, Ortsverband Lindau (B), Heuriedweg 54, 88131 Lindau (B), ov-lindau@thw.de, www.thw-lindau.de Wer Freude am Kochen hat, kann dem THW mit seinen Koch- künsten helfen. BZ-Foto: THW

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