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BZ 11.10.2014 - Amtsblatt

11. Oktober 2014 BZ Nr. 41/14 4 Amtsblatt / Berichte aus Lindau Bürgerbüro geschlossen Aufgrund einer internen Schu- lungsveranstaltung bleibt das Bürgerbüro der Stadt Lindau (B) am Dienstag, den 21. Oktober 2014 ganztägig geschlossen. Stadt Lindau (Bodensee) Lindau (B), 11.10.2014 STADT LINDAU (B) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Der Empfehlung des Werkausschusses folgend erteilte der Stadtrat am 25.09.2014 gemäß § 25 Abs. 3 EBV, unter Vorbehalt der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 GO, dem Jahres- abschluss 2013 der Stadtentwässerungswerke Lindau (B) den Feststellungsvermerk. Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2013 auf 40.876.197,99 € Jahreserfolgsrechnung 2013 a) Erträge insgesamt 5.760.801,14 € b) die gesamten Aufwendungen betragen 5.610.141,98 € c) Jahresgewinn 150.659,16 € Der Jahresgewinn 2013 in Höhe von 150.659,16 Euro wird entsprechend § 8 Abs. 1 EBV Bay auf die neue Rechnung 2014 vorgetragen. Abschließendes Prüfungsergebnis Die WIBERA, Stuttgart, erteilt in ihrem Prüfungsbericht vom 06.06.2014 für den Jahresabschluss zum 31.12.13 sowie für den Lagebericht den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: „Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtentwässerungswerke Lindau (B), Lindau (B) für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Durch § 25 EBV Bay i.V.m. Art. 107 GO Bay wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die wirtschaft- lichen Verhältnisse des Eigenbetriebes liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigen- betriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Be- urteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 25 EBV Bay i.V.m. Art. 107 Abs. 3 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezo- genen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Be- urteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vor- schriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigen- betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Stuttgart, den 06. Juni 2014 WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Thomas Büchler, Wirtschaftsprüfer und Christian Rupp, Wirtschaftsprüfer“ Die Feststellung des Jahrsabschlusses 2013 der Stadtentwässerungswerke Lindau (B) erfolgte in der Stadtratsitzung vom 25.09.2014. Der Jahresabschluss 2013 und der Lagebericht sind an 7 Werktagen vom 13.10.14 bis 21.10.14 bei den Stadtentwässerungswerken Lindau (B), Bregenzer Str. 8, Zimmer 8.0.10, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Jahresabschluss 2013 der Stadtentwässerungswerke Lindau (B) Lindau (B), den 11.10.2014 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Bekanntmachung Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 113 „Jungfernburg“ (§ 12 BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 25.09.2014 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 113 „Jungfernburg“ in der Planfassung des Entwurfs vom 01.09.2014 gem. § 2 (1) BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 (2) BauGB beschlossen. Ziel und Zweck der Planung Die GWG, Lindauer Wohnungsbaugesellschaft mbH beabsichtigt, die bestehenden Gebäude innerhalb des Plangebiets abzureißen und neu zu bebauen. In der Stadt Lindau herrscht eine große Nachfrage nach innerstädtischem Wohn- raum. Insbesondere fehlt Wohnraum für junge Familien und für Senioren. Gleichzei- tig besteht von Seiten der Stadt Lindau die Absicht, bei der Entwicklung neuer Bauflächen die Vorgaben des § 1a Abs. 2 BauGB zu berücksichtigen und bei Neubau- projekten geeignete bebaubare Innenbereichsflächen vorrangig zu entwickeln. Für die Neubebauung wurde Anfang 2014 von der GWG ein Planungswettbewerb mit 14 teilnehmenden Büros ausgelobt. Dabei wurde die Arbeit des Büros Hammer Pfeiffer Architekten, Lindau, zur weiteren Bearbeitung ausgewählt. Für den Geltungsbereich besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Kernziel der Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Neubebauung der Fläche mit einer zeitgemäßen Wohnbebauung. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwick- lung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die vorgegebenen Kriterien von weniger als 20.000 m² nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB werden bei einem Geltungs- bereich von ca. 3.121 m² eingehalten. Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB erfolgt die Aufstellung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Ebenso unterliegt das Vorhaben nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Räumliche Abgrenzung des Plangebietes Der vorgesehene Geltungsbereich des Bauungsplans Nr. 113 „Jungfernburg“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet dargestellt. Das Plangebiet befindet sich an der Holdereggenstraße, gegenüber der Einmündung der Jungfernburgstraße und östlich der Musikschule Lindau. Umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen Zu der Planung liegende folgende umweltbezogene Informationen vor: Art der vorhandenen Verfasser Themen Information Fachbeitrag Artenschutz Diplom Biologin Aufnahme und Beschreibung zur Vorlage für die arten- Tanja Irg, vorkommender, planungsrele- schutzrechtliche Prüfung Stand des Gutachtens: vanter Tierarten, Beschreibung zum Bebauungsplan September 2014 der Auswirkungen des Vorha- bens auf die Fauna, arten schutzrechtlich erforderliche Maßnahmen für die weitere Planung Öffentliche Auslegung Es wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung mit Stand vom 01.09.2014 und den nach Einschätzung der Stadt Lindau (B) wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt- bezogenen Stellungnahmen, liegt in der Zeit vom Montag, 20.10.2014, bis einschließlich Freitag, 21.11.2014, im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, Foyer, während der Öff- nungszeiten, öffentlich aus. Währenddessen hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen sowie die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplans, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsge- richtsordnung (VwGO - Normenkontrolle) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwen- dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Lindau (B), den 01.10.2014 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Geltungsbereich des Bebauungs- planentwurfs, Stand 01.09.2014, unmaßstäblich www.lindau.de Klick dich rein und du weißt mehr!

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