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BZ 11.10.2014 - Geschäftsleben

11. Oktober 2014 BZ Nr. 41/14Geschäftsleben 6 Das Unternehmen Chance hilft Menschen. Dafür ist es auf Spenden angewiesen, vor allem auf Sachspenden für das Kaufhaus Chance. „Aber wir können nicht alles annehmen.EsmüssenDinge sein, die sich auch wieder- verkaufen lassen! Denn wir müssen unsere gemeinnüt- zige Arbeit aus dem Wieder- verkauf der Spenden finan- zieren, erläutert Geschäfts- führerin Claudia Mayer. Die Unternehmen Chance gGmbH hat es sich vorrangig zur Aufgabe gemacht, Men- schen ohne Arbeit, Menschen mit Behinderung, Jugendliche ohne Schul- und Lehrab- schluss, Wiedereinsteiger und Migranten zu beschäftigen und durch „Training on the job“ für ein neues Arbeitsverhältnis zu motivieren und zu qualifizieren. „Wir erproben mit diesen Menschen ganz praktisch im Alltag neue Handlungswei- sen, die ihnen helfen, einen Neuanfang zu wagen, ihr Leben wieder selbst in die Hand zu nehmen“, erzählt Claudia Mayer. Mit Engagement und Hinga- be arbeitet sie mit den Men- schen, die dem Unternehmen Chance zugewiesen werden. Angetrieben von dem starken Willen, für jeden – und sei es noch so schwierig – die pas- sende Hilfe zu organisieren, der die Hilfe auch möchte, sie annimmt und wenigstens ver- sucht, etwas daraus zu machen, geht sie ihre Aufgabe an. Das schafft sie nicht allein. Dafür braucht sie Unterstützung. Neben Geldspenden finan- ziert sich die Unternehmen Chance gGmbH vorwiegend aus dem Verkauf von gespen- deten Gegenständen und aus Haushaltsauflösungen. Da- raus setzt sich das zum gro- ßen Teil gebrauchte, aber dennoch qualitativ hochwerti- ge Warenangebot des Kauf- hauses Chance zusammen. Es bietet alles – vom Möbel- stück bis hin zur CD – sehr preiswert zum Kauf an. Hinter diesem Projekt steht nicht zuletzt der ökologische Gedanke, dass man erst ein- mal nichts wegwirft, sondern schaut, ob man es vielleicht wiederverwerten kann. Ge- schirr, Fahrräder, Kleinmöbel, Elektrogeräte usw. werden als Spende angenommen, eventuell vorher in einer der hauseigenen Werkstätten herausgeputzt oder repariert. „Oberste Priorität muss aber sein, dass sich die Dinge, die wir als Spende annehmen, auch wieder verkaufen las- sen. Das ist der Sinn unseres Kaufhauses Chance“, erläu- tert Claudia Mayer. Was angenommen wird, ent- scheidet ein festes Team aus der Erfahrung heraus und nach bestimmten Kriterien: Sind die Gegenstände wiederverkäuf- lich? Wie hoch ist eventuell der Reparaturaufwand? Passt die Spende gerade ins Sortiment oder warten hier schon viele ähnliche Gegenstände auf Käufer? Steht im Kaufhaus genug Präsentationsfläche zur Verfügung? „Was mich echt traurig macht sind Menschen, die uns manch- mal auf unangemessene Art kritisieren, wenn wir ihre Spen- de ablehnen müssen“, sagt Claudia Mayer. „Selbst für we- nig Geld wird uns niemand einen alten Röhrenbildfernse- her abnehmen, auch wenn der noch funktioniert. Und für eine riesige, massive, rustikale Eichen- holzschrankwand haben wir weder genug Präsentationsflä- che, noch gibt es heutzutage dafür Bedarf“, erläutert sie das Problem an zwei von vielen Beispielen. „Wir lehnen diese Spenden nicht ab, weil uns der Spender nicht gefällt, sondern aus objektiven Gesichtspunk- ten. Schade, dass uns manche Menschen mit einem Entsor- gungsunternehmen verwech- seln“, findet die Geschäftsfüh- rerin deutliche Worte. Die hat sie aber auch für alle anderen, freundlichen, verständnisvol- len Spender: „Herzlichen Dank, dass Sie unsere wichtige Ar- beit so toll unterstützen!“ BZ Darf man Spenden ablehnen? Unternehmen Chance & s h o p p i n g kauft Antiquitäten und Haushaltsauflösungen Tel. 0151/10010346 maximilianstr. 48 - 88131 lindau Anzeige Anzeigen Anzeige Wer beim „EVLini“-Sammelheft-Gewinnspiel mitmachen möchte, muss die Sticker (die ersten Bilder oben und auf Seite 8) der EV Lindau Islanders ausschneiden und sammeln. Mehr Infos dazu auf S. 22 dieser Ausgabe. „EVLini“-Sammelbilder Rechtliche Betreuung geregelt? Experten-Tipp von Anwaltskanzlei Feldmann Jeder kann plötzlich und unabhängig vom Alter in eine Situation geraten, in der andere für ihn entschei- den müssen. Damit man sicher ist, dass die eigenen Angelegenheiten im Ernst- fall so geregelt werden, wie man es sich wünscht, sollte man in gesunden Tagen eine entsprechende Vorsorge treffen. Ohne Vorsorge bestellt das Betreuungsgericht für den Fall, dass man aufgrund einer psy- chischen Krankheit oder auf- grund von seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, einen Betreuer. Damit das Gericht keine frem- de Person bestimmt, die die Angelegenheiten für einen übernimmt, kann mit einer Vor- sorgevollmacht und/oder einer Betreuungsverfügung die rich- tige Vorsorge getroffen wer- den. Mit einer Vor- sorgevoll- macht beauf- tragt man eine Person seines Ver- trauens,stell- vertretend für sich hinsicht- lich der Ver- m ö g e n s - und der persönlichen Angele- genheiten zu handeln, zu ent- scheiden und Verträge abzu- schließen - entweder für alle oder nur für bestimmte Berei- che. Die Vorsorgevollmacht kann individuell ausgestaltet und jederzeit inhaltlich verändert oder widerrufen werden. In einer Betreuungsverfügung kann eine Person benannt wer- den, die das Gericht zum Betreuer bestellen soll. Auch das Betreuungsverhältnis kann individuell gestaltet werden. Im Unterschied zur Vorsorgevoll- macht besteht allerdings keine Verpflichtung des Betreuers gegenüber dem Betreuten, nach dessen Wünschen zu handeln. Der Betreuer muss lediglich zum Wohl des Betreu- ten handeln, auch wenn die Wünsche des Betreuten da- durch übergangen werden. Damit man für den Ernstfall rundum abgesichert ist, em- pfiehlt sich eine Kombination aus beidem. Im konkreten Einzelfall berät Sie der Anwalt. ME Anwaltskanzlei Feldmann Miriam Ederer Rechtsanwältin Villa Leuchtenberg Eichwaldstraße 82 88131 Lindau (B) Tel.: 0 83 82/9 89 07 00 E-Mail: office@ kanzlei-feldmann.de Internet: www. kanzlei-feldmann.de  Rechtsanwältin Miriam Ederer ✁✁ ✁

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