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BZ 16.05.2015 - Amtsblatt

2 AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)16. Mai 2015 · BZ Nr. 20/15 Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 118 "Im Holben" – Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB – Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 116 "An der Kirche St. Urban und Silvester" – Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB – Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 29.04.2015 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungs- beschluss gemäß § 2 (1) BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 118 "Im Holben" in der Planfassung des Entwurfs vom 30.03.2015 unter Einarbeitung einer konkreten Änderung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen. Der so geänderte Entwurf erhält das Fassungs- datum vom 29.04.2015. Ziel und Zweck der Planung Bei den Wohnhäusern im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Holben“ handelt es sich um eine vierzeilige Siedlungseinheit aus den 1950er Jahren, welche eine wahrnehmbare, zusammen- gehörige Einheit bildet. Diese soll in ihrem wesentlichen Erscheinungsbild erhalten bleiben. Zur Verbesserung der Wohnqualität sollen jedoch geringfügige Erweiterungen in einem einheitlichen Maß zulässig gemacht und den Bewohnern eine Vergrößerung der bisherigen Wohnfläche ermög- licht werden. Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im be- schleunigten Verfahren durchgeführt. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. Von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Ebenso unterliegt das Vorhaben nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 (2) und (3) Satz 1 BauGB. Räumliche Abgrenzung des Plangebietes Der Bebauungsplan befindet sich auf der Gemarkung Lindau-Hoyren. Das Plangebiet mit nahezu rechteckigem Zuschnitt wird im Nordosten von der „Holbeinstraße“, im Süden von einem Einzel- haus, im Südwesten von der Straße „Im Holben“ und im Nordwesten von der „Reinwaldstraße“ begrenzt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 613 sowie 613/8 bis 613/56 (durchgehend) und weist eine Größe von ca. 5.915 m² auf. Der vorgesehene Geltungsbereich des Bauungsplans Nr. 118 „Im Holben“ ist in der unten aufge- führten Skizze schwarz umrandet dargestellt (unmaßstäblich). Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 29.04.2015 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbe- schluss gemäß § 2 (1) BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 116 "An der Kirche St. Urban und Silvester" in der Planfassung des Entwurfs vom 09.04.2015 gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen. Ziel und Zweck der Planung Ziel der Planung ist die Schaffung eines Wohngebietes für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Die Wohn- gebäude sind um eine Stichstraße herum angeordnet, wodurch sich eine kompakte Struktur des Baugebietes ergibt. Die Gebäude fügen sich in die bestehende Bebauung ein und runden den künf- tigen Ortsrand im Gebiet ab. Die bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude werden im Zuge der Planung abgebrochen. Die geplante Bebauung dient der Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohn- baugrundstücken. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzun- gen und den städtebaulichen Ordnungsrahmen in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) zu schaffen und die erforderliche Erschließung und Eingrünung zu sichern. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im be- schleunigten Verfahren durchgeführt. Bei der Planung handelt es sich um die Wiedernutzbarma- chung von Flächen im Siedlungsbereich und darüber hinaus um eine Einbeziehung untergeordneter Außenbereichsflächen zur Arrondierung. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. Von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Ebenso unterliegt das Vorhaben nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 (2) und (3) Satz 1 BauGB. Der Flächennut- zungsplan wird nach § 13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. Räumliche Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand von Unterreitnau. Der Geltungs- bereich umfasst die Flur- stücke Nr. 17 und 17/4 so- wie das Teilflurstück Nr. 18 und weist eine Größe von ca. 0,5 ha auf. Der vorgesehene Geltungs- bereich des Bauungsplans Nr. 116 „An der Kirche St. Urban und Silvester“ ist in der ne- benstehenden Skizze schwarz umrandet dargestellt (unmaß- stäblich). Öffentliche Auslegung Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung mit Stand vom 30.04.2015 liegt in der Zeit von Dienstag, 26.05.2015, bis einschließlich Freitag, 26.06.2015, im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, Foyer, während der Öffnungszeiten, öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Währenddessen hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen sowie die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es wird darauf hingewiesen, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO - Normenkontrolle) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Öffentliche Auslegung Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung mit Stand vom 09.04.2015 liegt in der Zeit von Dienstag, 26.05.2015, bis einschließlich Freitag, 26.06.2015, im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, Foyer, während der Öffnungszeiten, öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Währenddessen hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen sowie die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es wird darauf hingewiesen, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO - Normenkontrolle) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen Zu der Planung liegende folgende umweltbezogene Informationen vor: Art der vorhandenen Verfasser Themen Information Begründung zum Bebau- Stadt Lindau (B), Aussagen zur Beeinträchtigung der Umwelt- ungsplan, Stand vom Stadtbauamt, schutzgüter nach § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b 30.03.2015 Amt 6011 BauGB, Aussagen zur Erforderlichkeit der Durchführung der Umweltprüfung und zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen Zu der Planung liegende folgende umweltbezogene Informationen vor: Art der vorhandenen Verfasser Themen Information Begründung zum Bebau- Kienzle, Vögele, Beschrieb der grünordnerischen Fest- ungsplan, Stand vom Blasberg GmbH, setzungen, Beschreibung der Flächen und 09.04.2015 Friedrichshafen ihres Umfelds hinsichtlich der bestehenden Vegetation, Erläuterung der Auswirkungen auf bestehende Schutzgebiete. Einschätzung der Bedeutung der Flächen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, für Boden, Wasser, Klima und Luft Kultur- und Sachgüter sowie Landschafts-/ Ortsbild, Erholungseignung und menschliche Gesundheit sowie Einschätzung der Auswirkungen, des Vorhabens zu den ge- nannten Schutzgütern. Aussagen zum Arten- schutz. Lindau (B), den 30.04.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Lindau (B), den 30.04.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister

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