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BZ 21.03.2015 - 10 Jahre AUTOplus in Lindau

31MOBIL / LEBEN UND WOHNEN 21. März 2015 · BZ Nr. 12/15 Herzlichen Glückwunsch Anzeigen Autoplus Freie Kfz-Werkstatt Inhaber: Kfz-Meister Herbert Weber Zechwaldstraße 1 88131 Lindau (B) Telefon: 0 83 82/28 06 00 Fax: 0 83 82/7 37 08 E-Mail: info@autoplus-lindau.de Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. von 8 bis 17 Uhr Anzeige ModerneWerkstattausrüstung Zehn Jahre „AUTOplus“ Kunden kommen auf Empfehlung In der Freien Werkstatt von Herbert Weber wird mit moderner Werkstattausrüstung gearbeitet. Hier sind interessierte Praktikanten übrigens herzlich willkommen. BZ-Foto: AP Fortsetzung: - Inspektion mit Mobilitäts- garantie - Bremsen-/Fahrwerk-/Sicher- heitscheck - Ölwechsel - Auto-HiFi-Installationen - Einbau von Zubehör und Komfortausstattungen - Klimaservice Gearbeitet wird auch bei „AUTOplus“ mit einer moder- nen Werkstattausrüstung und mit Originalzubehör- und Er- satzteilen der verschiedenen Hersteller. Für Zwischenschritte bei Instandsetzungen, die nicht in der eigenen Werkstatt erle- digt werden können, wie z.B. umfangreichere Spenglerarbei- ten an der Karosserie oder La- ckierungen kann „AUTOplus“ auf langjährige, verlässliche Partner zurückgreifen, so dass die Kunden hier alles aus einer Hand für ihren Wagen bekom- men. Gelobt werden von Stammkunden hauptsächlich die gute Arbeit, das anständige Preis-/Leistungsverhältnis und die ständige Bereitschaft der Mechaniker, sich, wenn es sein muss, auch in kniffligere Sachen einzuarbeiten. Bei Spe- zialfällen oder exotischeren Automodellen für deutsche Ver- hältnisse einfach beim Meister nachfragen! „AUTOplus“ ist für seine Flexibilität und Hilfs- bereitschaft bekannt. HG www.autoplus-lindau.de@ Jeder kann seinen Garten grundsätzlich nutzen, wie er will. Soll ein Baum, Strauch oder eine Hecke gepflanzt werden, müssen jedoch be- stimmte Grenzabstände be- achtet werden, darauf weist Karl Wanner von Haus & Grund Lindau hin. Erwähnte Grenzabstände kann jedes Bundesland selbst festlegen. In Bayern dürfen Bäume, Sträucher und Hecken nur mit einem Abstand von mindestens einem halben Meter zur Grundstücksgrenze ge- pflanzt werden. Sind diese Pflanzen über zwei Meter hoch, dann ist sogar ein Abstand von mindestens zwei Metern vorgeschrie- ben. Um künftigen Streit mit dem Nachbarn von vornherein zu vermeiden, sollten die natürliche Wuchs- höhe der Gehölze bereits beim Anpflanzen berück- sichtigt und die entspre- chenden Grenzabstände ein- gehalten werden. Bei Bäumen wird der Grenzabstand von der Mitte des Baumstammes (dort, wo er aus dem Boden austritt) bis zur Grundstücksgrenze gemessen. Bei Sträuchern und Hecken von der Mitte der am nächsten an der Grundstücksgrenze befind- lichen Triebe. Halten die Gehölze den erforderlichen Grenzabstand nicht ein, hat derNachbareinenAnspruch auf Entfernung bzw. Rück- schnitt dieser Pflanzen. Der Anspruch muss aller- dings innerhalb von fünf Jahren geltend gemacht werden, ansonsten verjährt er. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Verletzung der Abstandsvorschrift erkenn- bar wird. Sie beginnt bei Pflanzen, die über die zuläs- sige Höhe hinauswachsen, also mit Ablauf des Jahres, in dem das passiert. Bei Pflan- zen, die von Anfang an den Grenzabstand nicht einhal- ten, beginnt die Verjährung mit Ablauf des Jahres, in dem das Gehölz gepflanzt wurde. Geht ein Baum, Strauch oder eine Hecke ein und wird ersetzt, so beginnt die Verjährungsfrist von vorne. Auf den Lauf der Ver- jährungsfrist hat es keine Auswirkung, wenn der Ei- gentümer des Grundstücks innerhalb der Frist wechselt. BZ RücksichtstattRückschnitt Tipp von Haus & Grund: Grenzabstände Rechtsanwalt Karl Wanner Haus & Grund Lindau Vors. Karl Wanner Leuchtenbergweg 2 A 88131 Lindau (B) Telefon: 0 83 82/27 75 98 80 www.hug-lindau.de@ Am Dienstag, 24. März 2015, treffen sich Gastgeber, Gas- tronomen, Orte und Freizeit- einrichtungen aus der nähe- ren und weiteren Region bei der jährlichen Prospektbörse des Landkreises Lindau im Kurhaus Scheidegg. Ab 11 Uhr besteht die Mög- lichkeit für Gastgeber, sich für die bevorstehende Sai- son mit aktuellem Prospekt- material von Freizeiteinrich- tungen, Orten und Verbän- den aus der Region einzu- decken. Im Anschluss an die Pros- pektbörse, so ab ca. 14.30 Uhr, findet ein Gastgeberse- minar statt, zu dem Vermie- ter und Gastronomen aus dem Landkreis Lindau herz- lichst eingeladen sind. Touristiker aus dem Land- kreis informieren über touris- tische Themen am Lindauer Bodensee und im Westallgäu. Eingeladen ist als Gastred- ner Maximilian Laborenz von der Tourismuszukunft Marktforschung GmbH & Co. KG, der in einem Vor- trag über die Relevanz einer Onlinepräsenz für Gastge- ber informiert. Die Teilnahme am Gast- geberseminar ist kostenlos und auch kurzfristig ohne Anmeldung möglich, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes Lindau an die Lindauer Bürgerzei- tung. BZ Prospektbörse ThemaGastgeberseminar: Onlinepräsenz Telefon: 08382/280600 Fax: 08382/73708 08382/27759880

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