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BZ 27.09.2014 - Mobil - Lichttest 2014

41 27. September 2014 BZ Nr. 39/14 Mobil Anzeigen „Sehen und gesehen wer- den“: Dieser Satz gilt für viele Partys und gesell- schaftliche Anlässe. Ganz besonders wichtig ist er jedoch, wenn es um die Beleuchtungsanlage des Kraftfahrzeuges geht. Nach wie vor war die Mängel- gruppe Lichttechnische Ein- richtungen im Jahr 2013 z.B. in der Bilanz der Kraftfahr- zeug- Überwachungsorga- nisation freiberuflicher Kfz- Sachverständiger e.V. (Küs), die sich auch dieses Jahr im Oktober an der internatio- nalen Licht-Test-Aktion beteiligt, der Spitzenreiter. Zu Beginn der „dunklen Jah- reszeit“ steht ab dem 1. Okto- ber 2014 wieder die Interna- tionale Kfz-Beleuchtungsakti- on an. Bereits zum 58. Mal geht es um die Überprüfung der licht- technischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen. Bis zum 31. Oktober 2014 wird diese Akti- on durchgeführt. Mit dabei sind auch die Prüfingenieure der „Küs“, wie das Ingenieur- büro Wagner & Neumaier in der Robert-Bosch-Straße 23 in Lindau. Als Überwachungsorganisati- on bietet die „Küs“ diesen Service zusätzlich zu den bestehenden Leistungen, wie Haupt- und Abgasuntersu- chungen, Sicherheitsprüfun- gen, Änderungsabnahmen etc. an. „Die Beleuchtungsanlage des Kraftfahrzeuges ist von enor- mer Bedeutung für die Sicher- heit auf den Straßen. Dabei ist es ebenso wichtig, dass man selbst gut sieht – also die Scheinwerferanlage in Ord- nung ist – und dass man auch von anderen gut gesehen wird. Alle Leuchten am Fahr- zeug, also Rück- und Brems- leuchten, Blinkanlage und auch zusätzliche Leuchten, müssen in einwandfreiem Zustand sein“, sagt Christoph Diwo, der Technische Leiter der „Küs“. Dass dies nicht immer so ist, zeige die Mängel- bilanz der „Küs“ aus dem ver- gangenen Jahr. Ein besonderes Augenmerk werden die Prüfingenieure der „Küs“ auch auf die Nach- rüstungen mit Leuchtmitteln, wie z.B. Tagfahrleuchten haben. Sie sind hier genau die richtigen Ansprechpart- ner, wenn es um die Frage geht, was im Bereich der Fahrzeugbeleuchtung erlaubt ist und was nicht, was Sinn macht und was nicht. Ein Nichtbeachten der Vor- schriften, etwa bei der Nachrüs- tung, könne sehr schnell bei der Hauptuntersuchung mit der Bewertung „Erheblicher Mangel“ enden. Eine Plakette wird dann nicht erteilt. Auch im Falle eines Verkehrs- unfalls könnte eine nicht genehmigte Nachrüstung mit Tagfahrlicht möglicherweise Auswirkungen auf die rechtli- che Beurteilung der Situation haben. Nach erfolgter Überprüfung wird von den Prüfingenieuren ein Aufkleber an der Wind- schutzscheibe angebracht, der die Teilnahme an der Viele Fahrzeuge haben Mängel an Lichtanlage „Küs“ in Lindau beteiligt sich mit Lichttests an Kfz-Beleuchtungsaktion 2014 Auch die „Küs“-Kfz-Prüfstelle in Lindau beteiligt sich an der Beleuchtungsaktion, bei der die lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeugen auf ihre einwandfreie Funktionsweise überprüft werden. BZ-Foto: Niko Korte/pixelio Internationalen Kfz-Beleuch- tungsaktion signalisiert. BZ Teilnehmer der Kfz- Beleuchtungsaktion im Oktober 2014: Küs Kfz-Prüfstelle Ingenieurbüro Wagner & Neumaier Robert-Bosch-Str. 23 88131 Lindau (B) Tel.: 0 83 82/27 32 57

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