Allgemeine Geschäftsbedingungen Lindauer Bürgerzeitung
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen, Fremdbeilagen.
1. Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich
a. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Lindauer Bürgerzeitung GmbH & Co.KG, Inselgraben 2, 88131 Lindau, Telefon 08381/7509037 verlag@bz-lindau.de www.bz-lindau.de (nachfolgend „BZ‟) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber‟) gelten für alle, insbesondere im Wege des Fernabsatzes (E-Mail, Telefon, Internet, Fax, etc.) geschlossenen Verträge über Anzeigen, Fremdbeilagen ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB‟) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
b. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Abwehrklausel
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Gesellschaft diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder Auftragsdurchführung werden diese nicht Vertragsinhalt.
3. Vertragsschluss
a. Der Abschluss eines Vertrages zwischen der Gesellschaft und dem Kunden kann durch Telefon, E-Mail, Post und/oder unter Verwendung der auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Bestellfunktionen (nachfolgend: „Fernabsatzgeschäft“) zustande kommen.
b. Gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages gegenüber der Gesellschaft ab, ist die Gesellschaft berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von sieben Werktagen anzunehmen, soweit der Kunde sein Angebot zuvor nicht widerrufen hat.
c. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden zustande. Die Auftragsbestätigung
kann per Post oder E-Mail übersandt werden.
4. Widerrufsrecht
Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die Gesellschaft nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. In der Anlage zu diesen AGB findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
Lindauer Bürgerzeitung GmbH & Co.KG,
Inselgraben 2,
88131 Lindau,
Telefon 08381/7509037
verlag@bz-lindau.de
www.bz-lindau.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ihr Widerrufsrecht in Bezug auf die vertragsgegenständlichen digitalen Inhalte erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
5. Preise, Zahlungsmodalitäten
a. Der Preis richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen. 2. Neue Anzeigen- und Beilagenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Für Anzeigen- und Beilagenverträge von Kunden, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der vereinbarte Preis.
b. BZ liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden elektronisch Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung von SV über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
c. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für von dem Kunden gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung hat der Kunde zu tragen.
d. Rechnung sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug fällig.
e. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, die Ausführung weiterer Leistungen zu verweigern.
f. Ein Konzernnachlass wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt, und zwar ab einer Beteiligung von mehr als 5 %. Keine Anwendung findet er zum Beispiel beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
6. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
a. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Gegenansprüchen berechtigt, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von der Gesellschaft anerkannt sind oder auf Gewährleistungsansprüchen beruhen.
b. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Werbungsmittler, Agenturprovision
a. Anzeigen und Beilagen, die von Werbeagenturenbzw. Werbungsmittlern in Auftrag gegeben werden, werden immer zu den entsprechenden Grundpreisen berechnet. Die Mittlerprovision wird aus dem Nettobetrag berechnet. Für Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen berechnet werden, erhalten Werbeagenturen und Werbungsmittler nur nach vorhergehender Absprache und Zustimmung der Gesellschaft eine Provision.
b. Die Gewährung einer Agentur-Provision bleibt den Werbungsmittlern vorbehalten, die unabhängig vom Werbungstreibenden sind. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste der Gesellschaft zu halten.
c. Anzeigen- und Beilagenaufträge, für die ermäßigte Preise in Anspruch genommen werden, sind nach Absprache mit der Gesellschaft provisionsfähig. Die von der Gesellschaft gewährte Mittlungsvergütung darf an die Kunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
8. Vertragsdurchführung
a. Anzeigen sind, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist, zur Veröffentlichung innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsschluss (§ 3) abzurufen.
b. Wurde dem Kunden vertraglich das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen (nachfolgend: „Einzelabruf“) eingeräumt, so ist der Einzelabruf innerhalb von 12 Monaten seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in § 8 (1) genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wurde.
c. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
d. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die nach der vertraglichen Vereinbarung ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, dass die Gesellschaft den Kunden noch vor Anzeigenschluss informieren kann, wenn der Auftrag für die vom Kunden vorgegebene Weise nicht ausgeführt werden kann ist, mindestens jedoch eine Woche vor Anzeigenschluss. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
e. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von der Gesellschaft mit dem Wort „Anzeige‟ kenntlich gemacht.
f. Beilagenaufträge sind für die Gesellschaft erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
g. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die Gesellschaft unverzüglich Ersatz an.
h. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die Gesellschaft berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
i. Sind keine besonderen Größenvorschriften vereinbart, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
j. Druckunterlagen werden nur auf besonderer Anforderung an den Kunden zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Abschluss des Auftrages.
k. Der Anzeigenteil der Zeitung wird nach typographischen Gesichtspunkten gesetzt und umbrochen. Daraus ergeben sich für die Gestaltung bestimmter rubrizierter Anzeigen gewisse Regeln, deren Berücksichtigung die Gesellschaft sich vorbehält.
l. Einzelbelege und Belegseiten erfolgen auf Wunsch des Kunden und nur für Anzeigen ab einer Größe über 280 x 200 mm. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben werden nicht als Fehler in der Ausführung des Anzeigenauftrages anerkannt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
9. Recht der Gesellschaft zur Leistungsverweigerung oder Bearbeitung
Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, einen Kundenauftrag anzunehmen.
a. Die Gesellschaft behält sich vor, Anzeigenaufträge, Einzelabrufe oder Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Gesellschaft unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
b. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Kunden den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
c. Die Gesellschaft behält sich vor, Beilagenaufträge ganz oder teilweise abzulehnen, falls die Beilagen nicht maschinell verarbeitet werden können.
d. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
e. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge, die keine gestalterischen Elemente enthalten oder Fließsatzanzeigenaufträge den Regelungen der Rechtschreibreform anzupassen. Änderungen des Anzeigenauftrags, die zur Umsetzung der Rechtschreibreform notwendig sind, berechtigen den Kunden nicht zur Reklamation und begründen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden.
f. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge, die in geringer Druckqualität angeliefert werden anhand der gelieferten Vorlage nachzusetzen. Änderungen des Anzeigenauftrags, die zur Umsetzung für ein besseres Druckergebnis notwendig sind, berechtigen den Kunden nicht zur Reklamation und begründen keine Gewährleistungsansprüche. Der Kunde erhält einen Korrekturabzug der Anzeige. Die Freigabe der Anzeigen erfolgt durch den Kunden oder automatisch durch das System nach Anzeigenschluss, sofern der Kunden bis zum Anzeigenanschluss keine Freigabe oder Korrekturwünsche mitgeteilt hat. Der Termin der automatischen Freigabe wird dem Kunden zusammen mit dem Versand des Korrekturabzuges mitgeteilt.
10. Pflichten des Auftraggebers
a. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Auftraggeber schuldhaft zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass BZ zu erstatten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass BZ der Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich von BZ beruht.
b. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen verantwortlich.
c. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. BZ ist nicht verpflichtet, Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt SV von allen Kosten und Aufwendungen frei, die aus einem Verstoß der Anzeige gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen resultieren.
d. Von BZ gestaltete Anzeigen und Titelköpfe dürfen ohne ihre Einwilligung nicht für eine Reproduktion an andere Werbeträger weitergegeben oder weiterverwendet werden.
11. Gewährleistung und Haftung
a. Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend keine abweichenden Bestimmungen getroffen werden.
b. Die Gesellschaft gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
c. Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt die Gesellschaft eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
d. Aus einer Reduzierung der Druckauflage steht dem Kunden bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung nur dann zu, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres nach folgender Maßgabe unterschritten wird: Bei einer Auflage bis zu 50.000 um 20%, einer Auflage bis zu 100.000 um 15%, einer Auflage bis zu 500.000 um 10% und bei einer Auflage über 500.000 um 5%. Unbeschadet dessen sind Ansprüche des Kunden auf Minderung ausgeschlossen, wenn die Gesellschaft dem Kunden von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass der Kunde vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
e. Digitale Druckunterlagen müssen den Erfordernissen der Betriebssysteme der Gesellschaft vollständig entsprechen. Für fehlerhafte Dateien, fehlende schriftliche Auftragsunterlagen mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben sowie für Fehler, die auf die Übertragung oder den Versand zurückzuführen sind, übernimmt die Gesellschaft keine Haftung.
f. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), das heißt solcher Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst erlauben und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
g. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Gesellschaft nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
h. Ist die Leistung durch BZ aufgrund höherer Gewalt, insbesondere wegen Streik oder anderen Störungen des Arbeitsfriedens ausgeschlossen oder eingeschränkt, entfällt die Pflicht von SV zur Leistung, d.h. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
i. Die Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen nach Ziff. 11. b. – g gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
j Gegenüber Unternehmern als Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf (12) Monate.
k. Die Vorschriften des zwingenden gesetzlichen Rechts, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
14. Vertragslaufzeit, Kündigung
a. Verträge ohne Mindestlaufzeit können mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines Kalendermonats gekündigt werden.
b. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
– Der Kunde befindet sich in Zahlungsverzug und leistet trotz einer angemessenen Nachfrist keine Zahlungen.
– Der Kunde verstößt schuldhaft gegen die Pflichten nach diesen AGB und beendet den Verstoß trotz Abmahnung unter Setzung einer angemessenen Frist nicht.
c. Bei einer Kündigung ist BZ berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen, Filme oder Zeichnungen in Rechnung zu stellen, die auf den bis zur Kündigung erbrachten Teil der Leistung entfallen.
15. Hinweise zur Datenverarbeitung
BZ erhebt im Rahmen der Abwicklung des Vertrages Daten des Kunden. SV beachtet dabei die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Weitere Informationen zum Datenschutz unter https://www.bz-lindau.de/datenschutz.
16. Verbraucherschlichtung
Sollte aus der Vertragsbeziehung eine Meinungsverschiedenheit entstehen, ist BZ zur Durchführung eines für den Kunden kostenfreien Vermittlungsverfahrens von einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Bei etwaigen Beschwerden können sich die Kunden daher an:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Telefon +49 7851 79579 40
Telefax +49 7851 79579 41
www.verbraucher-schlichter.de
mail@verbraucher-schlichter.de
wenden. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht – ohne vorherigen Schlichtungsversuch bei einer staatlich anerkannten Stelle – der Rechtsweg offen.
17. Schlussbestimmungen; anwendbares Recht; Gerichtsstand
a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf – CISG) und des Internationalen Privatsrechts, soweit durch diese Rechtswahl nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
b. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsrechts, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, dann ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft in Lindau, sofern nicht zwingende gesetzliche Gerichtsstände anwendbar sind.
18. Schlussklauseln
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.