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BZ 16.05.2015 - Amtsblatt

3AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 16. Mai 2015 · BZ Nr. 20/15 Umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen Zu der Planung liegende folgende umweltbezogene Informationen vor: Art der vorhandenen Verfasser Themen Information Begründung zum Büro für Stadtplanung Beschrieb der grünordnerischen Festsetzungen, Aussagen Bebauungsplan, BfS Zint, Neu-Ulm zur Erforderlichkeit der Durch führung der Umwelt- Stand vom 10.04.2015 prüfung und zur naturschutzrechtlichen Eingriffs- regelung, Erläuterung des Umgangs mit dem Immissions- schutz (Schall) in Bezug auf die Planung, Aussagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Artenschutzfachliche Diplom-Biologin Aufnahme und Beschreibung vorkommender, Einschätzung zum Tanja Irg, planungsrelevanter Tierarten, Beschreibung Bebauungsplan Nr. 114 Kleinschafhausen der Auswirkungen des Vorhabens auf die „Hoeckle-Areal“, Fauna, artenschutzrechtlich erforderliche Stand vom April 2015 Maßnahmen für die weitere Planung Schalltechnische Unter- BEKON Lärmschutz Untersuchung von schädlichen Lärmimmissionen im suchung zur geplanten und Akustik GmbH Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Aufstellung des Bebauungs- im Plangebiet unter Berücksichtigung der künftigen plans „Hoeckle-Areal“ in Nutzung und Bebauung. Daraus abgeleitet Vorgabe von Lindau, Stand vom 18.03.2015 erforderlichen Maßnahmen zum Immissionsschutz im Plangebiet. Am morgigen Sonntag sind die Bürgerinnen und Bürger Lindaus aufgerufen, in Bürgerentscheiden wichtige Weichenstellun- gen für die Zukunft unserer Stadt zu treffen. Es geht um den Bau des Parkhauses und das Gesamtprojekt Inselhalle. Die Entscheidung für das weitere Vorgehen liegt nun in der Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Ich bitte Sie deshalb: Beteiligen Sie sich an der Abstimmung! Ihr Dr. Gerhard Ecker, Oberbürger- meister Unser demokratisch gepräg- tes Gemeinwesen kann dauerhaft nur dann funktio- nieren, wenn wir von unse- ren Mitgestaltungs- und Mit- wirkungsrechten Gebrauch machen. Abstimmungen in Bürgerentscheiden sollten auf eine möglichst breite Basis gestellt sein. Verantwortung für die Ent- scheidungen tragen auch die, die nicht zur Abstimmung gehen! AUF EIN WORT Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 114 "Hoeckle-Areal" – Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB – Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 29.04.2015 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 114 "Hoeckle-Areal" in der Planfassung des Entwurfs vom 10.04.2015 gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen. Ziel und Zweck der Planung Die GWG, Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH beabsichtigt, die bestehenden Gebäude innerhalb des Plangebiets abzu- reißen und das Grundstück neu zu bebauen. In der Stadt Lindau herrscht eine große Nachfrage an Wohnraum, insbesondere für Familien. Gleichzeitig besteht von Seiten der Stadt Lindau die Absicht, bei der Entwicklung neuer Bauflächen, die Vorgaben des § 1a Abs. 2 BauGB zu be- rücksichtigen und bei Neubauprojekten geeignete Innenbereichsflächen vorrangig zu entwickeln. Ziel des Bebauungsplans ist die Realisierung einer zeitgemäßen Wohn- und Geschäftsbebauung auf einem ehemals ge- werblich genutzten Baugrundstück. Diese sieht entlang der Bregenzer Straße zwei Gebäude parallel zur Straße vor. Dabei ist das nordwestliche Gebäude als rechtwinkliger Baukörper mit 4 Vollgeschossen und einem Satteldach geplant. Das nordöstliche Gebäude ist als quadratischer Baukörper mit 3 bis 4 Vollgeschossen und einem Walmdach vorgese- hen. Im rückwärtigen Grundstücksbereich sind westlich der Erschließungsstraße insgesamt 4 rechtwinklige Gebäude mit 3 Vollgeschossen im Innenbereich sowie 4 Vollgeschossen im Bereich zur Bahnlinie geplant. Der Bereich östlich der Erschließungsstraße ist mit einer Reihenhausbebauung al- ternativ mit 3 Vollgeschossen und einer Flachdachausbil- dung(wobeidasobersteGeschossalsStaffelgeschossauszu- bildenist)bzw.einer2geschossigenSatteldachausbildung geplant. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebau- ungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfah- ren durchgeführt. Die vorgegebenen Kriterien von weniger als 20.000 m² nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB werden bei einem Geltungsbereich von ca. 9.355 m² eingehalten. Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB kann auf einen Umweltbericht verzichtet werden. Ebenso unterliegt das Vorhaben nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglich- keitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungs- gesetz. Räumliche Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtteil Lindau-Zech zwischen der Bregenzer Straße und der Bahnlinie Lindau – Bregenz. Das Plangebiet umfasst das Flurstück Nr. 1834 der Gemar- kung Lindau und weist eine Größe von ca. 9.355 m² auf. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Gebietes "So- ziale Stadt Lindau-Zech". Der vorgesehene Geltungsbereich des Bauungsplans Nr. 114 „Hoeckle-Areal“ ist in der nebenstehend aufgeführten Skizze schwarz umrandet dargestellt (unmaßstäblich). Öffentliche Auslegung Der Bebauungsplanentwurf und seine Begründung mit Stand vom 10.04.2015 sowie den vorhandenen Fachgutachten liegen in der Zeit von Dienstag, 26.05.2015, bis einschließlich Freitag, 26.06.2015, im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, Foyer, während der Öffnungszeiten, öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Währenddessen hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Informa- tion über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen sowie die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es wird darauf hingewiesen, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßig- keit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO - Normen- kontrolle) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Lindau (B), den 05.05.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister (Fortsetzung von Seite 1) Ein Projekt, das Spangehl sehr am Herzen liegt, ist die 1993 gegründete Bürgeraktion „Wir helfen“, für die sie sich noch heute voller Energie ein- setzt. Vor zwei Jahren erhielt sie für ihre hervorragende ehren- amtliche Arbeit das Bundes- verdienstkreuz 1. Klasse. Nun erhielt Anneliese Spangehl in dankbarer Würdi- gung ihrer außerordentlichen Verdienste, die sie über Jahr- zehnte in kommunalen Eh– renämtern und besonders auf dem sozialen Gebiet aus Liebe zu ihrer Heimatstadt und ihren Mitbürgern erbracht hat, das Ehrenbürgerrecht der Stadt Lindau (B) verliehen. Die zweite zu ehrende Per- son des Abends war Dr. Uwe Birk, den OB Dr. Ecker für sein herausragendes ehrenamtli- ches Engagement würdigte und ihm Anerkennung aus- sprach. Wie auch bei Spangehl beschloss der Stadtrat im März einstimmig, Dr. Birk für seine 25-jährige Tätigkeit als 3. Bür- germeister den Goldenen Bür- gerring der Stadt Lindau (B) zu verleihen. Dr. Birk ist seit 1990 Mit- glied des Lindauer Stadtrats und wurde gleich zu Beginn seines Mandates im ersten Wahlgang zum 3. Bürger- meister gewählt. Das Vertrau- en der Stadtratsmitglieder war stets auf seiner Seite und so kann Dr. Birk heute auf stolze 25 Jahre Bürgermeistertätig- keit zurückblicken. 1988 ließ sich Dr. Birk als Oberbürgermeister-Kandidat aufstellen und hatte den Wahl- sieg nur knapp verpasst. Da- mals, nach Ende der langen Amtszeit von Josef Steurer, tra- ten fünf Kandidaten zur Wahl an. Bei der Stichwahl am 20. März erhielt Dr. Birk 47,5 %, ein sehr beachtliches Ergebnis gegen den damaligen Wahlsie- ger Jürgen Müller. Auch Dr. Birks Mandat im Kreistag begann im Jahr 1990 und war der Beginn einer langen kommunalpolitischen Karriere, in der er sich sehr um die Stadt Lindau und ihre Bür- gerinnen und Bürger verdient gemacht hat. Für seine 25 Jahre währende, engagierte Tätigkeit als ehrenamtlicher Bürgermeister verlieh ihm der Stadtrat der Stadt Lindau (B) in dankbarer Würdigung seiner Verdienste daher den Golde- nen Bürgerring. Die Stadt Lindau (B) hat mit Anneliese Spangehl nun wie- der eine lebende und die erste weibliche Ehrenbürgerin. Dr. Uwe Birk ist neben Maja Dor- nier der zweite lebende Träger des Goldenen Bürgerrings. BR Beim feierlichen Festakt darf die Eintragung in das Goldene Buch der Stadt Lindau (B) natürlich nicht fehlen. BZ Foto: DZ Feierlicher Festakt Ehrung: Erste weibliche Ehrenbürgerin

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