Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

BZ 09.08.2014 - Geschäftsleben

9. August 2014 BZ Nr. 32/14 Geschäftsleben 5 Anzeigen Anzeigen Das Gesetz zur Umsetzung der neuen Verbraucher- rechte-Richtlinie ist am 13. Juni 2014 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderun- gen sind beim Widerrufs- recht erfolgt, die sich be- sonders auf Fernabsatzge- schäfte und somit den Onlinehandel auswirken. Dem Verbraucher steht wei- terhin bei Fernabsatzverträ- gen ein gesetzliches Wider- rufsrecht zu. Als Fernabsatz- vertrag zählen alle Verträge, die ausschließlich unter Ver- wendung von Fernkommuni- kationsmitteln, wie z.B. Brie- fen, Katalogen, Telefonen, SMS, E-Mails und Telemedien geschlossen werden. Der bis- herige Begriff der „Haustür- geschäfte“ wurde durch den Begriff „außerhalb von Ge- schäftsräumen geschlossene Verträge“ ersetzt und somit wird das Widerrufsrecht neben sogenannten Haustürgeschäf- ten auch auf alle außerhalb von Geschäftsräumen abge- schlossenen Verbraucherver- träge ausgedehnt. Auch wur- den grundlegende Informati- onspflichten im Einzelhandel eingeführt. Das Widerrufsrecht wurde europaweit umgesetzt, so dass Unternehmer in ganz Europa die gleiche Widerrufs- belehrung verwenden können. Neu ist, dass alternativ zum Widerrufsrecht ein Rückgabe- recht nicht mehr eingeräumt wird. Die Verbraucher müssen den Widerruf nun ausdrück- lich gegenüber dem Verkäu- fer erklären. Die bisherige Möglichkeit, das Widerrufs- recht durch Zurücksenden der Ware auszu- üben, besteht nicht mehr. Der bloße Hin- weis des Ver- b r a u c h e r s , dass die Ware „ z u r ü c k g e - schickt“ wird oder „Retoure“ reicht nicht aus, da dieser Hin- weis nicht ein- deutig genug ist. Er könnte z.B. auch eine Reklamation wegen Lieferung mangelhaf- ter Ware bedeuten. Die Widerrufserklärung, die an eine bestimmte Form ge- bunden ist, kann per E-Mail, Fax oder Brief, telefonisch oder über ein Online-Formu- lar erfolgen. Die Widerrufs- frist beträgt 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss – soweit nichts anderes be- stimmt ist. Unterbleibt die Widerrufsbelehrung oder ist diese fehlerhaft, endet die Widerrufsfrist nunmehr spä- testens nach einem Jahr und 14 Tagen. Im Falle eines Wider- rufs muss der Verkäufer die Versendekosten übernehmen. Die Rücksendekosten jedoch muss der Käufer selbst tra- gen, wenn er vom Verkäufer darauf hingewiesen wurde. Im Zweifelsfall hilft Ihnen Ihr Anwalt weiter! SF Anwaltskanzlei Feldmann Villa Leuchtenberg Eichwaldstraße 82 88131 Lindau (B) Tel.: 0 83 82/9 89 07 00 Internet: www. kanzlei-feldmann.de Neues Verbraucherrecht Experten-Tipp von der Anwaltskanzlei Feldmann  Rechtsanwältin S. Feldmann IHK-Beirat Familienunternehmen Der IHK-Bei- rat Familien- unternehmen hat einstim- mig Thomas P. Holderried, Sprecher des Vorstands der Demmel AG in Schei- degg, als sei- nen Vorsitzenden gewählt. Holderried, der bereits das Amt des Regionalvorsitzen- denderIHK-Regionalversamm- lung Lindau-Bodensee sowie das Amt des IHK-Vizepräsi- denten inne hat, tritt die Nachfolge von Dr. Sebastian Priller an. Als Geschäftsfüh- rer eines Familienunterneh- mens mit einer Tradition von über 125 Jahren spricht Hol- derried für viele schwäbische Unternehmerkollegen. „Ob- wohl mehr als 90 % aller Fir- men in Schwaben Familien- unternehmen sind, werden sie in der Öffentlichkeit viel zu selten wahrgenommen. Das wollen wir ändern“, so Holderried. BZ Thomas P. Holderried Aktionstag des BRK-Kleiderladens war Erfolg „Jeder Artikel für 150 Cent“ – die- ses supergünstige Angebot lockte vor kurzem Hunderte von Kunden in den Kleiderladen des Bayeri- schen Roten Kreuzes (BRK) auf der Insel Lindau. Gefragt war „Gutes aus zweiter Hand“, ob Kleidung, Schuhe, Hüte, Bademo- de usw. „Fast den ganzen Tag über herrschte Hochbetrieb. Die Leute kauften jahreszeitgemäß vornehmlich Sommerware“, be- richtet die für die Rot-Kreuz-Läden im Landkreis zuständige BRK-Mit- arbeiterin Susanne Übelher. Insge- samt gingen am Aktionstag rund 600 Teile über den Ladentisch. „Wie beim Verkauf an den übrigen Tagen im Jahr fließt auch dieser Erlös in die Rotkreuzarbeit vor Ort“, erklärt Hans-Michael Fischer, Geschäftsführer des BRK-Kreis- verbandes Lindau. Von dem Geld werden z.B. Einsatzbekleidung an- geschafft oder auch Ausbildungs- maßnahmen finanziert, „alles Dinge, für die es vom Landesverband keine Unterstützung gibt“. Fischer sieht in dem Aktionstag aber auch eine gute Werbeaktion, zumal nicht wenige Kunden den Kleider- laden am Aktionstag zum ersten Mal besucht haben. Dass sie dabei gut erhaltene, oft sogar neu- wertige Ware erstehen konnten, diene sicher auch der Motivation, das Geschäft in der Fischergasse ein weiteres Mal zu besuchen (werktags 10 bis 17 Uhr geöffnet). Im Bild: Hans-Michael Fischer, Susanne Übelher (hinten) und die ehrenamtlichen Mitarbeite- rinnen Helga Schwaiger und Agnes Eberhard. BZ-Foto: Stock

Seitenübersicht